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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Vereidigung eines Bezirksvertreters
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Mündliche Berichte
- 3.1Ausbau der Hauptrouten / Projekt fahrradfreundliches Hamm
- 3.2"Westl. Heidewälder" (Flurbereinigung/Unterschutzstellung Sandbochumer Heide)
- 4.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.1Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.02.2024
- 4.2Vereinsförderung 2024
- 4.3Benehmensherstellung zur Bestellung eines Ortsheimatpflegers für die Ortsteile Selmigerheide und WeetfeldZur Vorlage · BV-1545/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm strebt die formelle Benemtensherstellung zur Ernennung eines neuen Ortsheimatpflegers für die Ortsteile Selmigerheide und Weetfeld an. Die Position ist seit dem Tod des vorherigen Amtsinhabers im Oktober 2023 vakant. Ein Nachfolger hat sich bereit erklärt, die Aufgaben zu übernehmen.
Die Tätigkeit des Ortsheimatpflegers umfasst primär die Beschaffung und Sicherung ortsgeschichtlich relevanter Unterlagen zur Unterstützung des städtischen Archivs sowie die Dokumentation der Aktivitäten lokaler Vereine und Kirchengemeinden. Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Flurnamenforschung.
Für den rechtskräftigen Abschluss des Ernennungsverfahrens ist gemäß der Satzung des Westfälischen Heimatbundes eine formelle Zustimmung der Stadt Hamm erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, die notwendige Benehmensherstellung gegenüber dem Westfälischen Heimatbund herzustellen. Während für die Tätigkeit keine Aufwandsentschädigung gewährt wird, übernimmt die Stadt Hamm den jährlichen Mitgliedsbeitrag zum Westfälischen Heimatbund in Höhe von 24,00 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft.
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Beratungsfolge
- 19.06.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Empfehlung an den Rat
- 5.11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 - Südlich Soosmanns Kamp - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1459/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 – Südlich Soosmanns Kamp. Ziel der Planung ist die Erweiterung einer Verkaufsfläche eines Lebensmittel-Discounters im Stadtteil Pelkum-Wiescherhöfen von derzeit maximal 900 m² auf bis zu 1.275 m². Damit soll die Nahversorgung an der Kamener Straße sowie der gemeinsame Standort mit einem benachbarten Lebensmittelladen gestärkt werden.
Im Rahmen der Beschlussvorlage wird das Verfahren zur Aufstellung der Änderung vom beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB auf das Vollverfahren nach §§ 2ff BauGB umgestellt. Dieser Schritt erfolgt auf Wunsch des Investors. Die bisherigen Ergebnisse der Beteiligungsverfahren werden dabei zur Kenntnis genommen. Der Entwurf der Änderung soll nun gemäß den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht werden, um eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zu ermöglichen.
Die planungsrechtliche Anpassung sieht neben der Vergrößerung der Verkaufsfläche auch Änderungen an der überbaubaren Fläche vor. Zudem sollen die Klimastandards der Stadt Hamm, wie etwa Vorgaben zur Dachbegrünung, in den Plan aufgenommen werden. Auch Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung durch Mulden sind Bestandteil der Planung. In den bisherigen Beteiligungsschritten wurden keine Einwendungen gegen die Planung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.2Masterplan Mobilität 2024: 1. Einbringung des Berichts 2. Einleitung des BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · BV-1486/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den „Masterplan Mobilität 2024“ (BV-1486/2024) zur Beratung in die politischen Gremien eingebracht. Das durch das Büro RAKOM erstellte Gutachten definiert Ziele für eine nachhaltige Stadtverkehrsentwicklung in Hamm bis zum Jahr 2035. Zu den zentralen Vorgaben des Plans gehören die Reduktion der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen um 40 % sowie eine Verringerung des Kfz-Verkehrs um 25 %.
Der Plan konzentriert sich auf fünf Handlungsfelder. Dazu zählen die Förderung des Radverkehrs durch den Ausbau der Infrastruktur und die Einrichtung von Modellquartieren, die Entwicklung des ÖPNV durch die Einführung von Metro-Bussen und eine verbesserte Anbindung an das regionale Schienennetz sowie die Umgestaltung von Straßenräumen zu attraktiven Stadträumen. Zudem sollen nachhaltige Mobilität im Wirtschaftsverkehr implementiert und Prozesse zur Umsetzung und zum Monitoring etabliert werden.
Nach der Einbringung des Berichts wird ein abschließendes Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange eingeleitet, das eine Online-Beteiligung sowie eine Auslegung vorsieht. Nach Abschluss dieses Verfahrens soll der Masterplan Mobilität 2024 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 6.1Unterhaltungsmaßnahmen an Geh-/Radwegen, Fahrbahnen und IngenieurbauwerkenZur Vorlage · BV-1476/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1476/2024 des Tiefbauamtes sieht verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen an Fahrbahnen, Geh- und Radwegen sowie Ingenieurbauwerken in Hamm vor. Die Durchführung der Maßnahmen ist vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung geplant. Das Gesamtvolumen der Aufwendungen beläuft sich auf 1.390.000 Euro, wobei die Mittel aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2023 bereitgestellt werden sollen.
Im Bereich der Fahrbahnen sind Erneuerungen der Deckschicht an Straßen wie dem Caldenhofer Weg, dem Kirchweg und der Grönebergstraße vorgesehen, um Schäden durch Rissbildungen und Abplatzungen zu beheben. Zudem ist die Instandsetzung von Asphaltstraßen mittels einer dünnen Asphaltdeckschicht im Kalteinbau für mehrere Abschnitte geplant, unter anderem in der Spichernstraße, der Lilienstraße und der Mühlenstraße.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Ingenieurbauwerken. Hier sind Geländerarbeiten an verschiedenen Bauwerken sowie Unterhaltungsmaßnahmen an der Brücke über die Lippe am Sandbochumer Weg vorgesehen, wobei bei letzterer eine Kostenbeteiligung des Kreises Unna erfolgt. Auch an Geh- und Radwegen, etwa in der Hafenstraße, sollen Schäden durch Risse und Ausbrüche beseitigt werden. Die Umsetzung dieser Baumaßnahmen ist für den Zeitraum von 2024 bis 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Empfehlung an den Ausschuß für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 7.1Wegesanierung Fußweg Hochzeitswald LohauserholzZur Vorlage · BV-1509/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität wird über die Sanierung des Fußweges im Hochzeitswald Lohauserholz beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den etwa 600 Meter langen Weg, der den Rad- und Fußweg Zum Wiescherbach mit dem Naturschutzgebiet Gallberg verbindet, grundlegend zu erneuern.
Aufgrund der aktuellen Beschaffenheit sammelt sich auf dem Weg Oberflächenwasser, da das umliegende Gelände höher liegt als die Wegtrasse. Dies führt insbesondere in feuchten Perioden zu einer Beeinträchtigung der Nutzbarkeit. Die Sanierungsmaßnahme sieht vor, die bestehenden Schichten aus Rindenmulch und Holzhackschnitzeln bis zu einer Tiefe von 25 cm abzutragen. Anschließend soll eine neue Tragschicht aus Hartkalksteinschotter in einer Höhe von bis zu 35 cm aufgetragen und verdichtet werden. Durch die Ausbildung eines Dachprofils wird der Weg in den meisten Abschnitten etwa 10 cm höher als das Umfeld liegen, um den Wasserabfluss zu verbessern.
Die Maßnahme erfolgt innerhalb der bestehenden Wegetrasse ohne Erhöhung der Flächenversiegelung. Eine Asphaltierung wird aufgrund des Schutzziels für das Naturschutzgebiet Gallberg nicht angestrebt. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 80.000 Euro, wobei die Mittel im Haushalt zur Waldentwicklung bereitstehen. Ziel ist zudem eine Reduzierung der künftigen Unterhaltungskosten durch den Wechsel von Rindenmulch zu einem Schotterweg. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Durchführung der Baumaßnahme einzuleiten, sofern die Finanzierung gesichert ist.
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Beratungsfolge
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 8.Mitteilungsvorlage
- 8.11. Fortschreibung des Steuerungskonzepts "Vergnügungsstätten" für die Stadt HammZur Vorlage · MI-254/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm führt eine erste Fortschreibung des Steuerungskonzeptes für Vergnügungsstätten durch. Das bestehende Konzept aus dem Jahr 2010 soll an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie veränderte Anforderungen in der Bauleitplanung angepasst werden. Ziel der Überarbeitung ist es, Gebiete im Stadtgebiet zu identifizieren, in denen die Ansiedlung von Vergnügungsstätten städtebaulich zulässig oder aufgrund potenzieller Konflikte nicht erwünscht ist.
Die Untersuchung gliedert sich in zwei Themenbereiche. Zunächst werden die rechtlichen Grundlagen sowie die Entwicklung der Betriebe seit 2010 analysiert. Dabei werden auch neue Betriebsformen wie Shisha-Bars, Escape-Rooms oder Internetcafés sowie die Auswirkungen von Wettannahmestellen und Erotikgeschäften betrachtet. Im zweiten Bereich sollen Leitlinien und Strategien überprüft werden, um mögliche Anpassungsbedarfe bei den Ansiedlungsbereichen festzulegen. Dabei sind insbesondere die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags und des Baugesetzbuches zu berücksichtigen.
Seit der Einführung des ursprünglichen Konzepts ist ein Rückgang der genehmigten Spielhallen, Wettbüros und Bordelle in Hamm zu verzeichnen. Trotz dieses Trends besteht laut der Planung weiterhin Bedarf an einer kommunalen Regelung. Die Untersuchung prüft zudem die Einhaltung gesetzlicher Mindestabstände zwischen verschiedenen Einrichtungen sowie zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Endbericht zur Fortschreibung wird für Ende 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 19.06.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 9.Anträge
- 9.1Bank am Weg An der SpierkuhleZur Vorlage · 0738/24_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Mitglied der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum hat einen Antrag gestellt, um die Erneuerung einer Sitzbank am Weg An der Spierkuhle in Pelkum-Wiescherhöfen-Weetfeld zu finanzieren. Die bestehende Bank an dieser Stelle ist von Kräutern und Gras bewachsen und das Holz weist Schäden auf. Der Standort befindet sich am Ende der Bebauung direkt am Gewässer der Spierkuhle an einer Weggabelung.
Für die Beschaffung des Materials, bestehend aus einer neuen Bank sowie einer Schotterfläche, werden Haushaltsmittel aus der investiven Verwendung des Bezirksbudgets 2024 in Höhe von 1500 Euro beantragt. Sollten für die Umsetzung Arbeitsleistungen des Tiefbauamtes erforderlich sein, wird eine entsprechende Erhöhung des beantragten Betrages angestrebt. Die Verwaltung wird gebeten, die anfallenden Kosten zu ermitteln, falls die Finanzierung der personellen Leistungen durch das Amt in den Antrag einfließen muss.
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Beratungsfolge
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 9.1.1Bank am Weg An der SpierkuhleZur Vorlage · 0876/24_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum wurde ein Antrag zur Instandsetzung einer Sitzbank am Weg „An der Spierkuhle“ in Pelkum-Wiescherhöfen-Weetfeld behandelt. Die betreffende Bank weist aufgrund von Bewuchs durch Kräuter und Gras sowie Schäden am Holz einen Zustand auf, der eine Erneuerung nahelegt. Der Antrag sieht die Bereitstellung von Haushaltsmitteln aus dem investiven Budget des Bezirks für das Jahr 2024 in Höhe von 1500 Euro vor. Dieser Betrag soll für Materialkosten, insbesondere für eine neue Bank und eine Schotterfläche, verwendet werden. Sollten zusätzlich Kosten für die Arbeitsleistung des Tiefbaumamtes anfallen, wurde um eine entsprechende Erhöhung der beantragten Mittel gebeten.
Die Verwaltung hat dazu Stellung bezogen und erklärt, dass es sich um einen bestehenden Bankstandort handelt, der im Rahmen der regulären Unterhaltung instand gesetzt werden kann. Dies könne erfolgen, sobald die personellen Kapazitäten dies zulassen. Laut der Stellungnahme sind für dieses Vorhaben keine zusätzlichen investiven Mittel erforderlich.
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Beratungsfolge
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 9.2Piktogramme StadionstraßeZur Vorlage · 0696/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Pelkum hat einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum gestellt, um die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Stadionstraße deutlicher zu kennzeichnen. Hintergrund des Vorhabens sind Rückmeldungen von Anwohnerinnen und Anwohnern, wonach die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf diesem Straßenabschnitt überschritten werde. Als mögliche Ursache wird angeführt, dass der gerade Fahrbahnverlauf und die uneingeschränkte Sicht auf den Streckenverlauf dazu führen könnten, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht ausreichend wahrgenommen wird.
Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, Piktogramme auf der Fahrbahn der Stadionstraße aufzutragen. Dabei wird auf eine bereits erfolgte Umsetzung in der Lotharstraße verwiesen. Die Maßnahme soll dazu dienen, die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung für den Verkehr zu verdeutlichen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 9.2.1Piktogramme StadionstraßeZur Vorlage · 0849/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Beertragsfraktion Pelkum hat einen Antrag gestellt, auf der Fahrbahn der Stadionstraße Piktogramme aufzutragen. Ziel der Maßnahme ist es, die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h deutlicher zu verdeutlichen. Hintergrund des Antrags sind Rückmeldungen von Anwohnern, wonach die zulässige Höchstgeschwindigkeit dort häufig überschritten werde. Als mögliche Ursache wird der gerade Straßenverlauf sowie die vollständige Einsicht des Streckenverlaufs angeführt. Die Fraktion schlägt vor, die Markierungen analog zu den bereits in der Lotharstraße vorgenommenen Maßnahmen umzusetzen.
Die Verwaltung hat zu diesem Antrag Stellung bezogen und sieht von einer zusätzlichen Bodenmarkierung ab. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die Stadionstraße eine Länge von etwa 220 Metern aufweist und die Fahrbahn durch parkende Fahrzeuge genutzt wird. Zudem ergaben vorangegangene Messungen, dass die vorgegebene Geschwindigkeit von den Verkehrsteilnehmenden zum Großteil eingehalten wird. Obwohl der Gesetzgeber die Möglichkeit vorsieht, Verkehrsregeln bei Bedarf wiederholt anzuzeigen, ist eine zusätzliche Kennzeichnung für diesen Straßenabschnitt nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 9.3Antrag Überplanung Aschenplatz/Parkplätze WaldorfschuleZur Vorlage · AT-748/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Pelkum hat im Rahmen des Antrags AT-748/2024 die Erarbeitung einer Studie zur Nachnutzung des Aschenplatzes sowie der Parkflächen bei der Waldorfschule beantragt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum vorgestellt werden, wobei auch mögliche temporäre Zwischenlösungen in die Betrachtung einbezogen werden sollen.
Grundlage des Antrags ist die aktuelle Situation der Parkflächen vor der Platzanlage. Während ein Teil der Flächen bereits ausgebaut ist, weist die andere Hälfte je nach Jahreszeit witterungsbedingte Zustände wie Schlammbildung oder Staubentwicklung auf. Laut Begründung der Fraktion kommt es in den Abendstunden aufgrund geringer sozialer Kontrolle vermehrt zu Beschwerden über Vermüllung sowie störende Fahrzeugbewegungen im Bereich der Stellflächen.
Die Fraktion sieht das Potenzial, die Flächen zur städtebaulichen Verbindung der Siedlungsbereiche Moltkestraße und Pelkumer-Platz zu nutzen. Ziel des Antrags ist es, das Erscheinungsbild des Ortskerns qualitativ zu verbessern und durch eine verstärkte Belebung für mehr soziale Kontrolle im Bereich der Parkflächen zu sorgen.
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Beratungsfolge
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 9.4Öffentl. Parkplatz Peterstr. auf Höhe der Hs-Nr. 15 zum Kurz- zeitparkplatz ausweisenZur Vorlage · AT-753/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat mit dem Antrag AT-753/2024 die Einrichtung eines Kurzzeitparkplatzes in der Peterstraße beantragt. Konkret soll die öffentliche Parkbucht auf Höhe der Hausnummer 15, gegenüber der Bäckerei Dördelmann im Lohauserholz, mit einem zeitlichen Parklimit von einer Stunde ausgestattet werden.
Der Antrag bezieht sich auf Gespräche mit Anwohnern, die eine zeitliche Begrenzung der Parkdauer an dieser Stelle wünschen, um die Nutzung für Kunden des Betriebs zu erleichtern. Derzeit wird die Parkbucht häufig als Dauerparkplatz genutzt, was die kurzfristige Nutzung einschränkt.
Im Rahmen des Antrags regt die Fraktion zudem an, einen bestehenden Kurzzeitparkplatz im Bereich der Peterstraße, nahe einer Fahrschule und einem ehemaligen Fachgeschäft für Aquaristik, aufzuheben. Da dort kein Bedarf mehr für eine zeitliche Begrenzung besteht, soll die Kapazität stattdessen an der neu ausgewiesenen Stelle eingesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.Anfragen
- 10.1Brücke im SelbachparkZur Vorlage · 0503/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zum aktuellen Stand und den technischen Spezifikationen der neuen Brücke im Selbachpark angefordert. Anlass für die Anfrage ist der Baufortschritt am Bauwerk, da die Fundamente auf beiden Seiten bereits betoniert wurden.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Klärung spezifischer Fragen zur geplanten Nutzung und Sicherheit der Konstruktion. Konkret wird nach der nutzbaren Breite der neuen Brücke sowie nach der zulässigen Belastung gemäß der vorliegenden Statik gefragt. Darüber hinaus soll geklärt werden, ob die statischen Berechnungen eine Aussage darüber zulassen, wie viele Personen die Brücke gleichzeitig betreten dürfen. Die Anfrage wurde an den Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum gerichtet.
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Beratungsfolge
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.1.1Brücke im SelbachparkZur Vorlage · 0858/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zur neuen Brücke im Selbachpark angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Fragen zur technischen Beschaffenheit und Nutzung des Bauwerks, nachdem die Fundamente beidseitig betoniert wurden. Die Fraktion erkundigte sich nach der nutzbaren Breite, der zulässigen statischen Belastbarkeit sowie einer möglichen Begrenzung der Anzahl gleichzeitiger Nutzer.
Die Verwaltung nahm zu diesen Punkten Stellung und teilte mit, dass die nutzbare Breite zwischen den Geländern 2,35 Meter beträgt. Die Brücke wurde nach den aktuellen Vorschriften für Geh- und Radwegbrücken berechnet. Ein regelmäßiger Befahr mit Fahrzeugen ist nicht vorgesehen; lediglich eine gelegentliche Nutzung durch Betriebsfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu fünf Tonnen ist möglich. Bezüglich der Personenanzahl gab die Verwaltung an, dass in den geltenden Bemessungsrichtlinien keine Einschränkung der Anzahl der Menschen vorgesehen ist, die eine Brücke gleichzeitig betreten dürfen.
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- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 11.Verschiedenes