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Antrag

Antrag: Änderung der Straßenreinigung „An der Windmühle“ in Rhynern von Hausnummer 7 in östliche Richtung bis zum Bördenweg

0661/23_AT 07.09.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen eines Antrags die Änderung der Straßenreinigung für die Straße „An der Windmühle“ in Rhynern beantragt. Im aktuellen Straßenverzeichnis zur Straßenreinigung ist festgelegt, dass die Gehwegfläche der Straße „An der Windmühle“ ab der Hausnummer 13 in östliche Richtung als Fläche eingetragen ist, deren Reinigung durch die Anlieger zu erfolgen hat.

Die Fraktion weist darauf hin, dass im Bereich zwischen der Hausnummer 7 und dem Bördenweg keine Anlieger vorhanden sind. Laut Antrag führt dieser Umstand dazu, dass der Gehwegabschnitt in diesem Bereich, der auch als Schulweg dient und an einer Bushaltestelle liegt, durch Wildkräuter bewachsen ist.

Die Antragstellerin fordert daher eine Anpassung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigung. Das Teilstück der Straße „An der Windmühle“ ab der Hausnummer 7 soll künftig so behandelt werden wie die gegenüberliegende Gehwegseite vor der Schule. Für diesen Bereich der gegenüberliegenden Straßenseite erfolgt die Reinigung wöchentlich durch Bedienstete der Stadtreinigung.

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