Förderung von Integrations- und Bildungsmaßnahmen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Integrationsrat der Stadt Hamm einen Antrag zur Neufassung der Richtlinien zur Vergabe von Mitteln an Vereine, Gruppen und Organisationen gestellt, die in der Migrations- bzw. Integrationsarbeit tätig sind.
Der Antrag bezieht sich auf die aktuelle Regelung in Paragraph 4 der bestehenden Richtlinien. Nach der derzeitigen Fassung können einzelne Maßnahmen oder Veranstaltungen mit bis zu 50 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten bezuschusst werden, wobei die Förderung auf einen Höchstbetrag von 300 Euro begrenzt ist. Die Antragsteller führen an, dass durch diese Regelung eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen kommunalen Förderprogrammen wie den Stadtteilbudgets oder den Aktionsfonds besteht, die eine 100-prozentige Bezuschussung ermöglichen.
Die Wählergruppe Pro Hamm beantragt daher, die Richtlinien so anzupassen, dass künftig eine 100-prozentige Bezuschussung der Maßnahmen vorgesehen ist. Die Deckelung der maximalen Fördersumme auf 300 Euro soll dabei unverändert bleiben. Der Integrationsrat wird gebeten, über diesen Antrag zu beschließen und das Ergebnis zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Gremien weiterzuleiten.
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Beratungsfolge
- 14.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
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