Status der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes und der Digitalisierung in der Stadtverwaltung Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm berichtet über den Fortschritt der Digitalisierung und die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes. Im Jahr 2023 wurden etwa 31.000 Anträge über das städtische Onlineformularsystem eingereicht, wobei rund 96 % der Melderegisterauskünfte digital erfolgen. Der Einsatz elektronischer Akten umfasst derzeit etwa 52 % der Mitarbeitenden in Bereichen wie dem Personalmanagement oder der Steuerverwaltung; eine Ausweitung auf die Bereiche Wohngeld und Ausländerangelegenheiten ist vorgesehen.
Nach Verzögerungen bei zentralen Bundes- und Landesprojekten im Rahmen des „Einer für Alle“-Prinzips entschied die Verwaltung im März 2023, weitere Online-Antragswege eigenständig zu entwickeln. Dies führte dazu, dass der Umsetzungsgrad des OZG von 34 % auf etwa 66 % anstieg. Bei den Leistungen, die die Stadt selbst umsetzen kann, liegt die Quote bei 84 %. Komplexe Aufgaben wie die Ausstellung von Personalausweisen oder Führerscheinen verbleiben aufgrund rechtlicher Anforderungen bei den übergeordneten Behörden.
Zur Automatisierung wiederkehrender Prozesse setzt die Verwaltung auf Robotic Process Automation (RPA), wobei ein Pilotprojekt im Bereich der Liegenschaftskarten bereits läuft. Zukünftige Entwicklungen sollen durch das OZG-Folgegesetz und die Einführung der BUND-ID, eines zentralen Bürgerkontos, sowie durch das „Once-Only“-Prinzip zur besseren Datenwiederverwendung vorangetrieben werden.
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- 04.03.2024kein Ergebnis hinterlegt