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Mitteilungsvorlage

Antrag 0694/23: Ergebnis der Prüfung zur Streichung des Langewannewegs aus dem LKW-Routenplan und Einrichtung von beidseitigen Schutzstreifen für Radfahrer zwischen Heideggerstraße und Bahnübergang

0223/23_MV 22.02.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern wurde ein Antrag zur Anpassung der Verkehrsführung im Langewanneweg vorgelegt. Die Koalition aus CDU und Grünen beantragte, die Straße aus dem offiziellen sowie interaktiven LKW-Routenplan der Stadt Hamm zu streichen und die Einrichtung beidseitiger Fahrradschutzstreifen auf dem Abschnitt zwischen Heideggerstraße und dem Bahnübergang zu prüfen. Hintergrund sind Anwohnerbeschwerden über den Durchgangsverkehr durch schwere LKW, der laut Antrag die Nutzung der Gehwege beeinträchtigt und den Busverkehr sowie den Radverkehr behindert.

Die Verwaltung nahm zu beiden Vorhaben Stellung. In Bezug auf den LKW-Routenplan erklärte die zuständige Fachabteilung, dass der Langewanneweg im digitalen Routing nicht als Alternative für den Durchgangsverkehr relevant sei. Da die Route über die B63 priorisiert wird und die Nutzung des Langewannewegs eine zusätzliche Strecke von über einem Kilometer bedeuten würde, hätte eine Streichung keine Auswirkungen auf das Routing. Zur Einrichtung von Fahrradschutzstreifen teilte die Verwaltung mit, dass dies aufgrund der vorhandenen Straßenbreite nicht umsetzbar sei. Für die Anlage nach den geltenden Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) wäre eine Fahrbahnbreite von mindestens 7,50 m erforderlich. Die Breite des Langewanneweges liegt auf dem betreffenden Teilstück jedoch nur zwischen 5,80 m und 6,00 m.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 185 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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