3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089 - Siegenbeckstraße - hier: Stand des Verfahrens
✦ KI-Zusammenfassung
Die dritte Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089 – Siegenbeckstraße – steht vor der Rechtskraft. Das Planungsgebiet im Industriegebiet Uentrop soll durch die Eigentümerin für eine neue gewerbliche oder industrielle Nutzung erschlossen werden. Die Anpassung des bestehenden Planungsrechts wurde erforderlich, da der Verlauf der Geithe planungsrechtlich in seiner jetzigen Form gesichert bleiben soll und die Lage der Planstraße an den Randbereich verschoben wird.
Nach einer Anregung eines Ratsmitglieds aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne wurden floristische Nachuntersuchungen durchgeführt. Eine vegetationskundliche Untersuchung identifizierte etwa 6.300 m² als geschütztes Feuchtgrünland gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Ein Ausgleich dieser Flächen im Bereich der Geithe gilt nach fachlicher Einschätzung als möglich.
Die Untere Naturschutzbehörde hat am 10. Januar 2024 eine Ausnahmegenehmigung zur Beeinträchtigung der geschützten Biotope erteilt, wobei keine Einwände von Naturschutzvereinigungen vorlagen. Die Genehmigung umfasst Nebenbestimmungen zur Entwicklung einer rund 6.400 m² großen Fläche zu hochwertigem Feucht- und Nassgrünland durch die Übertragung von Mahdgut sowie eine dauerhafte Pflege unter Einbeziehung der Behörde. Da die Anforderungen aus den vorangegangenen Untersuchungen und städtebaulichen Verträgen erfüllt sind, wird die Änderung des Bebauungsplans durch öffentliche Bekanntmachung rechtskräftig.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 22.02.2024kein Ergebnis hinterlegt