Antrag 0685/23 Geschwindigkeitsreduzierung auf der Wambelner Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern hat eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Wambelner Straße sowie eine Überprüfung der Vorfahrtregelung an der Kreuzung zur Allener Straße beantragt. Grundlage des Antrags sind ein Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang sowie weitere Unfälle und Gefährdungssituationen auf diesem Straßenabschnitt. Die Bezirksvertretung nimmt dabei Bezug auf bereits vorliegende Anfragen aus den Jahren 2016 und 2021 zur Verkehrsberuhigung auf dieser Straße.
Die Verwaltung teilte nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb Straßen NRW mit, dass keine weitere Senkung der Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgen wird. Die aktuelle Beschilderung von Tempo 70 bleibt zwischen der Kreuzung Wambelner Straße/Im Zengerott und dem Ortseingang von Wambelner bestehen, da diese Geschwindigkeit für den Straßenverlauf als angemessen bewertet wurde. Als Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird die Ausfahrt aus der Allener Straße durch ein Stoppschild gesichert. Zusätzlich soll eine Markierung einer Sperrfläche aufgetragen werden, um die Sicht im östlichen Fahrtbereich zu verbessern.
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