Abbau von öffentlichen Telefonstellen durch die Deutsche Telekom AG
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm informiert über die Änderung des Informationsprozesses bezüglich des Abbaus öffentlicher Telefonstellen durch die Deutsche Telekom AG. Auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2001 wurde die Stadtverwaltung bisher verpflichtet, die zuständigen Bezirksvertretungen über Veränderungen am Bestand der öffentlichen Telefonstellen per Mitteilungsvorlage in Kenntnis zu setzen.
Durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die am 1. Dezember 2021 in Kraft trat, hat sich die Rechtslage geändert. Die Deutsche Telekom AG ist nach der neuen Fassung des § 78 Abs. 2 Satz 5 TKG berechtigt, öffentliche Telefonstellen ohne die vorherige Zustimmung der Stadt abzubauen.
Die Verwaltung führt aus, dass die Inanspruchnahme öffentlicher Telefonstellen aufgrund der zunehmenden Nutzung von Mobiltelefonen stetig gesunken ist. Es wird nicht mit Einschränkungen der Lebensqualität durch den bereits erfolgten oder zukünftigen Abbau gerechnet. Vor diesem Hintergrund wird darauf verzichtet, die Bezirksvertretungen künftig über den Abbau einzelner Telefonstellen zu informieren.
Zum Stand August 2023 werden noch verschiedene Standorte auf städtischem Grund betrieben, darunter unter anderem in den Gebieten Hamm-Mitte, Hamm-Herringen, Hamm-Bockum-Hövel sowie Hamm-Heessen. Die Liste umfasst Standorte wie die Ahornallee, den Marktplatz, die Weststraße sowie die Karl-Wagenfeld-Straße.
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