Neue Richtlinie der Städtebauförderung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Neufassung der Städtebauförderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen, die zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Die neue Richtlinie ersetzt die seit 2008 geltende Fassung und zielt darauf ab, die administrative Abwicklung zu vereinfachen, die Anzahl der Prozesse zwischen Kommunen und Bezirksregierungen zu reduzieren sowie die Vermeidung von Ausgaberesten zu fördern. Ein zentrales Element der Neuregelung ist die Einführung eines Systems zur Überwachung der Zielerreichung, wobei für bewilligte Maßnahmen eine Zielerreichung von 85 % vorgeschrieben ist. Zudem sieht die Richtlinie vor, dass eine Kommune künftig maximal drei Programmgebiete gleichzeitig fördern kann.
Für die Stadt Hamm ergeben sich aus diesen Vorgaben unterschiedliche Konsequenzen für die laufenden Stadterneuerungsgebiete. Im Sanierungsgebiet Hamm-Weststadt wird mit Ausnahme des Projekts „Trägerhaus Hamm“ kein weiterer Förderantrag gestellt, während bestehende Programme zur Hof- und Fassadengestaltung sowie die Quartiersberatung mit bereits bewilligten Mitteln fortgeführt werden. Im Sanierungsgebiet Perspektive Innenstadt 2030 wird ein letzter Antrag für das STEP 2024 gestellt; zudem ist eine Aktualisierung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes vorgesehen. Die Gebiete Hamm-Pelkum sowie das Untersuchungsgebiet Werries werden in die neue Richtlinie überführt. Die inhaltliche Kontinuität bei Fördergegenständen wie dem Klimaschutz oder der Gestaltung des öffentlichen Raumes bleibt bestehen, wobei die Maßnahmen künftig innerhalb von maximal zehn Jahren abgeschlossen sein müssen.
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