Fortführung des DeutschlandTickets in 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Mitteilungsvorlage 0207/23_MV Informationen zur Fortführung des DeutschlandTickets im Jahr 2024 vor. Das Ticket dient als Ergänzung zu bestehenden lokalen Angeboten wie dem HammTicket oder dem HammAbo, um die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs zu steigern.
Die Finanzierung des DeutschlandTickets war bislang durch Fördermittel von Bund und Land bis Ende 2023 gesichert. Für eine Weiterführung ab 2024 ist die Erlassung einer sogenannten „Allgemeinen Vorschrift“ durch die politischen Gremien erforderlich. Diese Regelung umfasst sowohl die formale Anerkennung des Tickets als auch die Weitergabe der Fördermittel an die beteiligten Verkehrsunternehmen. Eine Voraussetzung für diese Anerkennung ist jedoch die Sicherstellung des vollständigen Defizitausgleichs durch Fördermittel, da die Stadt Hamm im Falle unzureichender Einnahmen eine Ausgleichspflicht trägt.
Da die Entscheidung des Bundes über eine mögliche Nachschusspflicht bei einem höheren Ausgleichsbedarf noch aussteht, empfiehlt die Verwaltung, zum aktuellen Zeitpunkt keinen bindenden Beschluss über die „Allgemeine Vorschrift“ zu fassen. Um eine übergangslose Fortführung des Tickets bei gesicherter Finanzierung zu gewährleisten, sieht das abgestimmte Vorgehen im Zürcher Regionalverband vor, dass die organisatorischen Vorbereitungen bereits getroffen werden. Ein formeller Beschluss soll erst erfolgen, sobald die Nachschusspflicht durch Bund und Länder verbindlich zugesichert ist. Um die notwendigen Fristen einzuhalten, kann eine Entscheidung in Hamm gegebenenfalls als Dringlichkeitsbeschluss erfolgen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023kein Ergebnis hinterlegt