Aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum § 13b BauGB – beschleunigtes Verfahren
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm informiert über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023. Das Gericht hat festgestellt, dass der Paragraph 13b des Baugesetzbuchs (BauGB), welcher das beschleunigte Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen regelt, mit dem Unionsrecht unvereinbar ist. Konkret verstößt die Regelung gegen die Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme.
In der Folge können laufende Planverfahren, die auf dieser Grundlage basieren, nicht weitergeführt werden. Sie müssen stattdessen in das reguläre Bebauungsplanverfahren überführt werden. Davon sind in der Stadt Hamm drei laufende Verfahren betroffen: das Vorhaben östlich Neuenkamp, das Vorhaben südlich Kirchweg sowie das Verfahren Käthe-Kollwitz-Weg / Dürerstraße.
Die Umstellung auf das Regelverfahren erfordert die Durchführung zusätzlicher Prüfungen, wie etwa Umweltprüfungen, sowie ergänzende Planungen zum Planwertausgleich. Die Kosten für diese notwendigen Gutachten und Planungen werden von den Grundstückseigentümern und potenziellen Investoren getragen, die bereits vertraglich zur Kostenübernahme verpflichtet sind. Die Verwaltung steht dazu im Austausch mit den Beteiligten, um das weitere Vorgehen zu erörtern. Eine abschließende Entscheidung der Eigentümerseite zur Fortführung der Projekte steht noch aus.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023kein Ergebnis hinterlegt