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Mitteilungsvorlage

Nachhaltigkeitsbericht – Umsetzung der CSRD-Richtlinie der EU

0175/23_MV 20.06.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung informiert über die Umsetzung der europäischen CSRD-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung und deren Auswirkungen auf die Stadtwerke Hamm GmbH. Im Rahmen eines im März 2023 beschlossenen Antrags der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen wurde die Stadtwerke Hamm GmbH bereits für das Wirtschaftsjahr 2023 mit der Erstellung einer Gemeinwohlökonomiebilanz als Pilotprojekt beauftragt. Dieses Verfahren dient der Bewertung ökologischer und sozialer Aspekte zur Ermittlung der Nachhaltigkeit einer Organisation.

Die CSRD-Richtlinie der Europäischen Union sieht vor, dass Unternehmen künftig nach einheitlichen Maßstäben über Nachhaltigkeitsaspekte berichten müssen. Ziel ist eine stärkere Quantifizierung der Inhalte durch Kennzahlen, um die Vergleichbarkeit und Messbarkeit der Angaben zu erhöhen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird dabei als verpflichtender Bestandteil des Lageberichts konzipiert und unterliegt einer externen Prüfung. Die Berichtspflichten werden schrittweise eingeführt, wobei die Anforderungen für verschiedene Unternehmensgruppen ab dem Geschäftsjahr 2024 sukzessive ansteigen.

Für die Stadtwerke Hamm GmbH, die eine zentrale Rolle im kommunalen Klimaaktionsplan der Stadt Hamm in den Bereichen Energie und Mobilität einnimmt, tritt die Verpflichtung zur Einhaltung der CSRD-Vorgaben ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Zur Vorbereitung auf diese Anforderungen werden im Geschäftsjahr 2023 die bestehenden nachhaltigen Kennzahlen auf Basis der Balanced Scorecard überprüft und erweitert. Eine bereits im Jahr 2022 erstellte Klimabilanz dient dabei als Grundlage für die weitere Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

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Beratungsfolge

  • 20.06.2023
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