Erlass zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebender Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie – Billigkeitsrichtlinie Gewährung von Kompensationsmitteln für 7 Maßnahmen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der sogenannten Billigkeitsrichtlinie Kompensationsmittel für Klimaschutzmaßnahmen beantragt. Hintergrund ist die Bereitstellung von 40 Millionen Euro durch die Landesregierung NRW, um Investitionen im Bereich Klimaschutz auszugleichen, die aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und sinkender Steuereinnahmen gefährdet waren. Für die Stadt Hamm steht ein Betrag von bis zu 291.07seb5,23 € zur Verfügung, wobei die Mittelbewilligung bereits vorliegt und die Auszahlung erfolgt ist.
Die beantragten Mittel sollen sieben spezifische Projekte finanzieren. Dazu gehört die Förderung des Programms „Hammer PV“ zur Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie die Anschaffung eines E-Radladers und der Austausch von Leuchtstoffröhren gegen LED-Lampen im Tierpark. Im Bereich der Verwaltung ist die Anschaffung von Technik für den Ausbau von Videokonferenzen vorgesehen, um die Anzahl von Dienstreisen zu reduzieren.
Ein weiteres Projekt umfasst die Anbindung des Helios-Theater-Gebäudes an die Fernwärme der Stadtwerke Hamm zur Verbesserung der CO2-Bilanz. Zudem sollen für acht Ämter, einschließlich der Feuerwehr, E-Bikes im Rahmen eines betrieblichen Mobilitätsmanagements angeschafft werden. Abschließend ist die Installation von 200 Fahrradbügeln im Stadtgebiet geplant, um die Infrastruktur für den Radverkehr zu erweiterten. Die Umsetzung und Abrechnung der Maßnahmen ist für das Jahr 2022 vorgesehen.
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- 22.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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