Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz am 30.11.21, Nr. 0118/21
- B.Mündlicher Bericht
- 1.Vorstellung der Klimaagentur und Bericht über deren aktuelle Tätigkeiten und Planungen
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Richtlinie zur Genehmigung von Elektro-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt HammZur Vorlage · 0469/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0469/21_VL regelt die Einführung einer Richtlinie zur Genehmigung von Elektro-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Hamm. Ziel der Richtlinie ist die Etablierung eines transparenten und diskriminierungsfreien Genehmigungsverfahrens für straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse. Die Regelung umfasst Vorgaben zu Standortkriterien, Lade- und Bezahlsystemen sowie zum Flächenschutz.
Nach den Vorgaben der Richtlinie darf die Belegung von öffentlichen Parkplätzen auf maximal 5 Prozent begrenzt werden. Zudem gilt eine Begrenzung auf 5 Prozent der Parkplätze auf einer 200 Meter langen Strecke. Die Parkhöchstdauer ist auf den Ladevorgang oder maximal drei Stunden festgesetzt. Technische Anforderungen beinhalten die Einhaltung der Ladesäulenverordnung, die Gewährleistung der Roaming-Fähigkeit sowie eine Reaktionszeit bei der Störungsbehebung von maximal acht Stunden an Werktagen zwischen 8 und 20 Uhr. Eine Mindestgehwegbreite von 1,50 Metern ist einzuhalten.
Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse sind beim Tiefbau- und Grünflächenamt einzureichen und müssen detaillierte Angaben zu Standort, Leistung und technischen Plänen enthalten. Anträge auf Aufbruchgenehmigungen sowie verkehrsrechtliche Anordnungen müssen mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn gestellt werden. Der Netzanschluss ist bei den Stadtwerken Hamm zu beantragen. Die Erlaubnis ist auf sieben Jahre befristet und setzt eine Inbetriebnahme innerhalb von sechs Monaten nach Unanfechtbarkeit voraus. Die Richtlinie trat am 1. Juni 2022 in Kraft; Gebühren für die Genehmigung werden derzeit nicht erhoben.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.8. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0603/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK), 6. Fortschreibung 2018, um zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Die Vorlage 0603/21 regelt die Aufnahme neuer Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm dient.
Die Beschlussvorlage umfasst verschiedene Projekte, die nach Baubeginn für das Jahr 2022 gruppiert sind. Im Bereich der Stadtentwässerung Hamm sind die Erneuerung der Mischwasserkanalisation im Bereich Ahornallee sowie kurzfristige Sanierungen der Mischwasserkanäle in den Gebieten Oberster Kamp und Auf dem Knuf vorgesehen. Seitens der Stadt Hamm sind der Bau eines Regenwasserkanals an der Adenauerallee sowie die Umleitung der Entwässerung am Richard-Matthaei-Platz in den vorhandenen Mischwasserkanal geplant. Zudem sind Maßnahmen zur Erschließung von Baugebieten vorgesehen, darunter der Neubau eines Mischwasserkanals im Bereich An der Erlöserkirche sowie die Errichtung von Regenwasserkanälen und eines Rückhaltebeckens im Gebiet Holtkamp.
Der Lippeverband wurde beauftragt, diese Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Die Verwaltung sowie der Lippeverband sind ferner mit der Erstellung der erforderlichen Planungen und dem gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb betraut. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Menschlich.Lebenswert.Innovativ - Strategie für das digitale HammZur Vorlage · 0656/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0656/22 legt dem Rat die Digitalisierungsstrategie „Menschlich.Lebenswert.Innovativ - Strategie für das digitale Hamm“ zur Entscheidung vor. Die Erarbeitung dieser Strategie erfolgte im Auftrag der Verwaltung aus der Grundsatzvorlage 0400/21 vom 29. Juni 2021.
Der Entwicklungsprozess begann im August 2021 und wurde in vier Phasen unterteilt: Kompetenzentwicklung, Entwicklung einer Vision, Projektentwicklung sowie Konsolidierung. An der Erstellung beteiligte sich eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, der die Verwaltungsspitze, Fachbereichsleitungen, Amtsleitungen, die Datenschutzbeauftragte, die Gleichstellungsbeauftragte sowie Vertreter des Personalrates und politische Vertreter angehörten. Der Prozess wurde zudem wissenschaftlich durch die Firma Niehaves & Friends GmbH begleitet.
Das Ergebnis der Strategie umfasst eine als Zielbild definierte Vision sowie fünf ausgewählte Handlungsfelder. Darin enthalten sind 15 Leitprojekte, die über bereits laufende, geförderte oder gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen hinausgehen. Die Vision dient künftig als Maßstab für die Auswahl und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in der Stadt. Die Strategie bietet einen Überblick über bestehende sowie neu entwickelte Projekte. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen sind bei Bedarf gesonderte Beschlüsse erforderlich. Mit der Verabschiedung der Strategie sollen zudem die Voraussetzungen geschaffen werden, um an Förderprogrammen im Bereich Smart City auf Bundes- und Landesebene teilzunehmen, wie etwa an den Modellprojekten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.03.2022 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 4.Bebauungsplan Nr. 03.098 - An der Ostdorfstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0660/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0660/22_VL wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.098 „An der Ostdorfstraße“ in der Gemarkung Berge beantragt. Das betroffene Areal umfasst etwa 0,9 Hektar auf den Flurstücken 1078 und 1080 und umfasst das Gelände des ehemaligen Gartencenters. Ziel der Planung ist die Nachnutzung des Areals für die Errichtung einer Büroimmobilie.
Parallel dazu ist die 31. Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen, da die geplanten Ausweisungen nicht direkt aus dem aktuellen Flächennutzungsplan abgeleitet werden können. Die Anpassung der Bauleitpläne erfolgt zur Übereinstimmung mit dem Regionalplan Ruhr, der für diesen Bereich einen Allgemeinen Siedlungsbereich vorsieht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den bereits am 10.07.2018 gefassten Aufstellungsbeschluss mit einer geänderten Zielrichtung erneut zu fassen. Auf eine erneute Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Nr. 2 BauGB soll verzichtet werden, da bereits im Dezember 2018 eine Besprechungsmöglichkeit durch die Verwaltung stattgefunden hat. Im weiteren Verfahren wird der Öffentlichkeit nach der Konkretisierung des Planentwurfs im Rahmen einer erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Das Verfahren umfasst die Überarbeitung der Planunterlagen sowie einen künftigen Offenlegungsbeschluss durch den Rat der Stadt Hamm. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.31. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm - An der Ostdorfstraße - hier: ÄnderungsbeschlussZur Vorlage · 0661/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans vorgelegt, die eine Neuausrichtung für das Areal „An der Ostdorfstraße“ im Stadtbezirk Hamm-Rhynern vorsieht. Das etwa 0,9 Hektar große Grundstück im Ortsteil Berge umfasst das Gelände des ehemaligen Gartencenters Kley an der Kreuzung Werler Straße / Ostdorfstraße. Da das Gebäude seit längerer Zeit ungenutzt ist und vorangegangene Planungsansätze für eine Nachnutzung nicht abgeschlossen werden konnten, soll das Verfahren nun mit geänderter Zielrichtung fortgeführt werden.
Im Gegensatz zu früheren Planungen, die unter anderem ein Business-Center oder ein Autohaus vorsahen, wird nun die Errichtung einer Büroimmobilie angestrebt. Hintergrund ist das Interesse eines Immobilien-Projektentwicklers aus Aachen, moderne und energieeffiziente Büroflächen an diesem Standort anzubieten. Die Verwaltung sieht die Entwicklung als stadtplanerisch sinnvoll an, da die Nachnutzung einer bereits versiegelten Brachfläche den Zielen einer ressourcenschonenden Flächenentwicklung entspricht.
Der Beschluss sieht vor, die 31. Änderung des Flächennutzungsplans parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03.098 durchzuführen. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben verzichtet, da bereits im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung Beteiligungsmöglichkeiten stattgefunden haben. Eine öffentliche Auslegung zur Stellungnahme wird nach der Konkretisierung des Planentwurfes erfolgen. Die verkehrlichen Auswirkungen auf die B63 sowie die Einhaltung städtebaulicher Qualitätsstandards sollen im weiteren Verfahren geprüft werden.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- D.Verschiedenes