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Mitteilungsvorlage

Richtlinie zur Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) zum 01.01.2022

0092/21_MV

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Mitteilungsvorlage zur Anpassung der Richtlinie über die Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) vorgelegt. Hintergrund der Neuregelung sind die kontinuierlichen Veränderungen der Mietpreise sowie die Überprüfung der Verfügbarkeit von angemessenem Wohnraum.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 werden verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Für Wohnungen im sozialen Wohnungsbau, die sich noch in der Bindungsfrist befinden, entfällt die Angemessenheitsprüfung. Zudem wird die Angemessenheitsgrenze für die Kaltmiete bei Ein-Personen-Haushalten von 5,52 Euro auf 6,00 Euro pro Quadratmeter angehoben. Die angemessenen Betriebskosten steigen von 1,76 Euro auf 1,93 Euro pro Quadratmeter.

Ab dem 1. März 2022 wird ein Klimabonus eingeführt. Dabei wird bei der Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen energetischer Wohnungsbau sowie energetische Sanierungen berücksichtigt. Auf Basis des Energieausweises wird ein verbrauchsabhängiger Energiezuschlag in drei Stufen zwischen 0,61 Euro und 0,95 Euro pro Quadratmeter auf die Nettokaltmiete gewährt.

Die Vorlage erläutert zudem, dass Abweichungen zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft verschiedene rechtliche Ursachen haben können, wie etwa die Inklusion von Haushaltsstrom in der Miete oder die Nutzung von Wohnraum als Geschäftsraum. Auch die Unangemessenheit von Wohnraum aufgrund veränderter Haushaltsgrößen oder die Verweigerung eines Umzugs in eine angemessene Wohnung werden als Faktoren für Mietkürzungen angeführt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 195 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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