Anpassung des Regionalplans Münsterland an den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW); Konsultationsverfahren hier: Stellungnahme der Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen eines Konsultationsverfahrens eine Stellungnahme zur Anpassung des Regionalplans Münsterland an den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) vorgelegt. Die Anpassung des Regionalplans ist aufgrund neuer Vorgaben des Landes erforderlich und umfasst unter anderem eine notwendige Umweltprüfung sowie ein Scoping-Verfahren zur Festlegung des Untersuchungsrahmens.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neugestaltung ist die Entwicklung eines neuen Siedlungsflächenpotenzialmodells. Dieses Modell entkoppelt Bedarfszahlen von zeichnerischen Festlegungen und sieht eine Erweiterung der potenziellen Flächen für allgemeine Siedlungsbereiche sowie für Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche um den Faktor drei vor. Ziel ist es, den Kommunen eine flexiblere, aber bedarfsgerechte Verortung von Siedlungsflächen zu ermöglichen. Dabei werden Kriterien wie umweltfachliche und städtebauliche Aspekte sowie ein 500-Meter-Suchraum um bestehende Siedlungsbereiche berücksichtigt.
Die Stadt Hamm hat die Umsetzung der landesplanerischen Vorgaben sowie die Berücksichtigung neuer umweltrelevanter Entwicklungen auf regionaler Ebene bewertet. Die Erweiterung des Suchraums für Potenzialflächen im Bereich der Grenze zum Stadtbezirk Heessen hat für die Stadt keine Relevanz, da keine betroffenen Siedlungsräume auf dem Stadtgebiet liegen. Auch die Änderungen bezüglich der Sicherung und des Abbaus oberflächennaher Bodenschätze betreffen das Gemeindegebiet der Stadt Hamm nicht, da relevante Festlegungen mindestens zehn Kilometer von der Stadtgrenze entfernt liegen und keine Rohstoffgewinnung auf dem Stadtgebiet geplant ist. Aus Sicht der Stadt bestehen gegen die Anpassung des Regionalplans keine Bedenken.
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- 07.12.2021kein Ergebnis hinterlegt
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