Aktualisierter Verwarngeldkatalog des Ordnungsamtes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Mitteilungsvorlage zur Aktualisierung des Verwarngeldkatalogs des Ordnungsamtes vorgelegt. Ziel der Überarbeitung ist es, eine einheitliche Vorgehensweise bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zu gewährleisten. Die Neufassung des Katalogs soll zeitgleich mit der neuen Straßen- und Anlagenordnung in Kraft treten.
Im Rahmen der Aktualisierung wurden die Höhe der Verwarngelder für die einzelnen Vergehen angepasst. Das derzeit maximal zu erhebende Verwarngeld beläuft sich auf 55,00 Euro. Die Vorlage stellt zudem klar, dass darüber hinaus nur Bußgelder zulässig sind, die durch einen entsprechenden Bescheid geahndet werden.
Die Tatbestandstexte im Katalog wurden so gestaltet, dass sie dem Wortlaut entsprechen, der auf den entsprechenden Verwarnungen aufgedruckt wird. Zur rechtlichen Absicherung enthält der Katalog zudem gesetzlich vorgeschriebene Konkretisierungen, die in spitzen Klammern gekennzeichnet sind. Die Vorlage wurde dem Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 22.11.2021kein Ergebnis hinterlegt
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