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Mitteilungsvorlage

Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans

0048/21_MV

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Mitteilungsvorlage zur Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans (FNP) vorgelegt. Grundlage für dieses Vorhaben ist der Beschluss des Rates, den Flächennutzungsplan gemäß § 6 Absatz 6 BauGB in seiner aktuellen Fassung neu bekannt zu machen. Die Neufassung integriert die Planzeichnung des seit Dezember 2008 wirksamen Plans sowie alle seitdem vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen.

Seit der letzten Bekanntmachung im Jahr 2008 wurden 17 Änderungen und 34 Berichtigungen wirksam. Durch die zeichnerische Neufassung werden diese Einzelvorgänge in einem Gesamtplan zusammengeführt. Zudem wurden Planungen und Nutzungsregelungen anderer gesetzlicher Grundlagen auf ihre Aktualität überprüft und bei Bedarf als nachrichtliche Übernahmen oder Vermerke in den Plan aufgenommen. Ziel der Maßnahme ist die Aktualisierung der Planzeichnung zur Wahrung der Übersichtlichkeit für die Öffentlichkeit und die Behörden.

Die Neubekanntmachung besitzt eine rein deklaratorische Wirkung und beinhaltet keine neuen planerischen Aussagen. Maßgeblich bleibt der formell aufgestellte Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2008 inklusive aller vorangegangenen Änderungen. Die Verfahrensvorschriften des Baugesetzbuches für die Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen finden hier keine Anwendung. Die ortsüblichen Bekanntmachungen über den Beschluss erfolgten am 17. August 2021. Eine Dokumentation der vorgenommenen Anpassungen sowie die Planblätter sind online oder im Stadtplanungsamt einsehbar.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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