Ausbringung von Leihrädern und -Rollern im Hammer Stadtgebiet
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm bereitet derzeit Vertragsregelungen vor, um die Ausbringung von nicht-stationsgebundenen Leihrädern und E-Scootern im Stadtgebiet zu regeln. Ziel ist es, durch Vereinbarungen mit den Anbietern eine stadtverträgliche Nutzung des öffentlichen Straßenraums zu gewährleisten und Nutzungskonflikte zwischen Fußgängern, Radfahrern und den Fahrzeugen zu vermeiden.
Die geplanten Regelungen basieren auf einer Mustervereinbarung des Landes und sehen eine Obergrenze von insgesamt 300 Fahrzeugen im Stadtgebiet vor. Zu Beginn soll die Anzahl der Fahrzeuge pro Anbieter auf maximal 50 begrenzt werden. Die Verwaltung plant zudem die Definition von Parkverbotszonen mittels GPS-Steuerung, die unter anderem die Fußgängerzone, Geschäftsstraßen, Grünanlagen sowie die Bereiche um den Hauptbahnhof und den Tierpark umfassen sollen. Um die Ordnung im Straßenraum zu fördern, sollen bevorzugte Parkbereiche festgelegt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist ein Beschwerdemanagement, das die zeitnahe Entfernung verkehrsgefährdend abgestellter Fahrzeuge sicherstellen soll. Zudem ist ein regelmäßiges Monitoring vorgesehen, bei dem die Anbieter der Stadt anonymisierte Nutzerdaten zur Verfügung stellen. Die Verwaltung beabsichtigt, E-Scooter und nicht-stationsgebundene Leihräder bei der nächsten Fortschreibung der Sondernutzungssatzung mit einer Gebühr zu belegen. Die Fertigstellung der Verträge und die Betriebsaufnahme der Anbieter sind für das Frühsommer 2021 angestrebt.
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- 09.03.2021kein Ergebnis hinterlegt
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