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Beschlussvorlage

Benennung einer nachrückenden Person als Mitglied des Seniorenbeirates

BV-1460/2024 06.06.2024 Amt für Soziales, Wohnen und Pflege

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern soll im Rahmen der Beschlussvorlage BV-1460/2024 eine nachrückende Person als Mitglied des Seniorenbeirates benennen. Grundlage für die Besetzung ist ein Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Hamm aus dem Jahr 2016, wonach die sieben Bezirksvertretungen jeweils zwei Personen in den Seniorenbeirat entsenden. Voraussetzung für eine Benennung sind der Hauptwohnsitz im jeweiligen Stadtbezirk sowie das vollendete 65. Lebensjahr.

Ein Ersatz für die laufende Wahlperiode, welche im Jahr 2020 begann, wird benötigt, da ein bisheriges Mitglied der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern mit Wirkung zum 1. März 2024 auf seine Mitgliedschaft im Seniorenbeirat verzichtet hat. Die Vorlage sieht vor, dass die Vertretung des Stadtbezirks eine entsprechende Person für den verbleibenden Zeitraum der aktuellen Kommunalwahlperiode bestimmt.

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