Haushaltsplan 2024/2025 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen Haushaltsansätze
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Beratung der bezirksbezogenen Haushaltsansätze für den Zeitraum 2024/2025 Beschlüsse zur Verwendung der bereitgestellten Haushaltsmittel gefasst. Die Vorlage regelt die Verteilung des konsumtiven Bezirksbudgets auf die einzelnen Ansätze gemäß dem vorliegenden Bezirksplan.
Auf Basis der gesetzlichen Vorgaben nach der Gemeindeordnung NRW stehen den Bezirksvertretungen Mittel zur Verfügung, über deren Verwendungszweck sie eigenständig entscheiden können. Seit dem Haushaltsjahr 2022 wird den Stadtbezirken jährlich ein konsumtives Budget in Höhe von 0,60 Euro pro Einwohner sowie ein Festbetrag für bestehende Städtepartnerschaften zugewiesen.
Zusätzlich zu diesen konsumtiven Mitteln sieht die Vorlage vor, dass die Bezirksvertretung für die Planjahre 2024 und 2025 jeweils die Bereitstellung von 100.000 Euro für investive Zwecke vorschlägt. Diese Mittel sind für Maßnahmen vorgesehen, die einen längerfristigen Nutzen stiften, wie etwa die Anschaffung von Spielgeräten, Bänken oder Beleuchtungsanlagen. Die endgültige Entscheidung über diese investiven Mittel obliegt dem Rat der Stadt Hamm. Die Bezirksvertretung hat zudem die weiteren bezirksbezogenen Haushaltsansätze zustimmend zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2024kein Ergebnis hinterlegt