Einführung eines Verhütungsmittelfonds
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beabsichtigt, die Einführung eines Verhütungsmittelfonds sowie die Neuregelung des Hilfsfonds für Schwangere in Not umzusetzen. Gemäß der Beschlussvorlage 1222/23 sollen für die Jahre 2024 und 2025 jährlich 20.000 Euro aus einem neu einzuführenden Verhütungsmittelfonds zur Verfügung gestellt werden. Dieser Fonds richtet sich an Personen ab 22 Jahren mit geringem Einkommen oder Bezug von Sozialleistungen, um den Zugang zu ärztlich verordneten, langfristigen Verhütungsmethoden zu ermöglichen.
Parallel dazu sollen für den bestehenden Hilfsfonds für Schwangere in Not jährlich 50.000 Euro bereitgestellt werden. Ziel ist es, materielle Notlagen bei bedürftigen Personen zu mildern, die einen Schwangerschaftsabbruch zur Folge haben könnten.
Die Verwaltung sieht vor, die Verwaltung der Mittel sowie das gesamte Antragsverfahren – einschließlich der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, der Entscheidung und der Auszahlung – an die in Hamm tätigen Schwangerschafts(konflikt-)beratungsstellen zu übertragen. Die Zuweisung der Mittel an die Beratungsstellen soll sich nach deren Anteil an den im Vorjahr durchgeführten Erstberatungen richten. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Regelungen mit den beteiligten Trägern zu treffen. Die Finanzierung der Gesamtausgaben in Höhe von 70.000 Euro pro Jahr ist in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen, vorbehaltlich der gesicherten Haushaltslage. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 18.09.2023kein Ergebnis hinterlegt