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Beschlussvorlage

Benennung von 2 Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates

0263/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0263/21 die Benennung von zwei Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates für die im Jahr 2020 beginnende Kommunalwahlperiode behandelt. Gemäß einem Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Hamm vom 13. Dezember 2016 ist die Amtszeit der Mitglieder des Seniorenbeirates an die Amtszeit der Mitglieder des Rates der Stadt Hamm gebunden und endet mit dem Ablauf der jeweiligen Wahlperiode.

Die Neubesetzung des Seniorenbeirates erfolgt im Rahmen eines Verfahrens, bei dem jede der sieben Bezirksvertretungen jeweils zwei Personen benennt. Voraussetzung für die Nominierung ist, dass die betreffenden Personen ihren Hauptwohnsitz im Stadtbezirk Bockum-Hövel haben und das 65. Lebensjahr vollendet haben. Die Bestimmung der neuen Mitglieder soll innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der neuen Wahlperiode abgeschlossen sein.

Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Seniorenbeirates, zu der der Oberbürgermeister einlädt, üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit unverändert weiter aus. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Benennung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.

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