Benennung von 2 Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Herringen hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0262/21 die Benennung von zwei Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates für die im Jahr 2020 beginnende Kommunalwahlperiode beschlossen. Die Neubesetzung der Mitglieder erfolgt auf Grundlage eines Grundsatzbeschlusses des Rates der Stadt Hamm vom 13. Dezember 2016. Dieser regelt, dass die Amtszeit der Mitglieder des Seniorenbeirates an die Amtszeit der Mitglieder des Rates der Stadt Hamm gebunden ist und mit dem Ende der jeweiligen Wahlperiode endet.
Gemäß der geltenden Regelungen sind die sieben Bezirksvertretungen dazu verpflichtet, jeweils zwei Personen für den Seniorenbeirat zu benennen. Voraussetzung für die Nominierung ist, dass die betreffenden Personen das 65. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz im Stadtbezirk Hamm-Herringen unterhalten. Die Bestimmung der neuen Mitglieder soll innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der neuen Wahlperiode abgeschlossen sein. Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Seniorenbeirates, zu der der Oberbürgermeister einlädt, verbleiben die bisherigen Mitglieder in ihrer Funktion. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 25.02.2021kein Ergebnis hinterlegt
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