Haushaltsplan 2021 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen Haushaltsansätze
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel hat im Rahmen der Sitzung am 24. Februar 2021 über die Verteilung des Bezirksbudgets für das Haushaltsjahr 2021 beraten. Der Beschluss sieht vor, die Verteilung des Budgets auf die einzelnen Einzelansätze festzulegen. Darüber hinaus nahm die Bezirksvertretung die bezirksbezogenen Haushaltsansätze zustimmend zur Kenntnis.
Die Grundlage für diese Entscheidung bildet die gesetzliche Regelung nach § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sind den Bezirksvertretungen Mittel zuzewiesen, über deren Verwendungszweck sie eigenständig entscheiden können. Seit dem Haushaltsjahr 2001 werden den Stadtbezirken hierfür Mittel in Höhe von 0,30 Euro pro Einwohner sowie ein fester Betrag für bestehende Städtepartnerschaften zur Verfügung gestellt.
Die Verteilung des Budgets erfolgt auf Basis des vorliegenden Bezirksplans, der die Einzelansätze der Verwaltung sowie investive Maßnahmen enthält. Der Gesamtbetrag des Bezirksbudgets ist dabei nicht veränderbar. Im Rahmen der Haushaltsberatung sind die Bezirksvertretungen zudem befugt, zu allen Haushaltspositionen, die Auswirkungen auf ihren Bezirk oder ihre Aufgaben haben, Vorschläge und Anregungen einzubringen. Der Bezirksplan führt zudem überbezirkliche Maßnahmen sowie Maßnahmen auf, die mehreren Bezirken zugeordnet sind.
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Beratungsfolge
- 24.02.2021kein Ergebnis hinterlegt
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