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Anfrage

EuGH-Urteil zur Aufenthaltsberechtigung

0267/22_AF

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Integrationsrat der Stadt Hamm Informationen zur Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. Januar 2022 (Rechtssache C-432/20) angefordert. Das betreffende Urteil besagt, dass die Aufenthaltsberechtigung von ausländischen Staatsangehörigen nicht erlischt, wenn diese sich für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten im Ausland aufgehalten haben.

Ein Mitglied des Integrationsrats bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zur künftigen Handhabung dieser Entscheidung in der Stadtverwaltung. Konkret wird gefragt, ob und in welcher Form der exakte Wortlaut des Urteils in Hamm Anwendung finden wird. Zudem wird nach den Gründen für eine mögliche Abweichung von der Entscheidung gefragt und untersucht, ob eine Umsetzung in abgewandelter Form vorgesehen ist.

Die Anfrage umfasst ferner die Klärung, welche Konsequenzen eine etwaige Abwandlung der Umsetzung mit sich bringen würde. Dabei wird explizit nach der Relevanz der Bestandsdauer von Aufenthaltserlaubnis sowie der finanziellen Situation der betroffenen Personen im Rahmen einer solchen Regelung gefragt.

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