Fehlende Beflaggung öffentlicher Gebäude
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Anfrage 0018/20_AF Informationen zur Beflaggung öffentlicher Gebäude im Stadtbezirk angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, wonach die Beflaggung von Gebäuden, wie etwa der Bezirksverwaltungsstelle Heessen, an Feiertagen wie dem Tag der Deutschen Einheit oder dem Volkstrauertag nicht stattgefunden habe. Die Fraktion verweist dabei auf die geltenden Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen, die eine Beflaggung an entsprechenden Tagen vorsehen, sowie auf die im Stadtbezirk übliche Beflaggung des Ehrenmals am Eckey zum Volkstrauertag.
Die Anfrage umfasst drei spezifische Fragestellungen an die Bezirksbürgermeisterin. Zunächst wird gefragt, an welchen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen im Stadtbezirk Heessen die Beflaggung gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt wird. Des Weiteren wird nach bestehenden Dienstanweisungen gefragt, die sicherstellen sollen, dass die Beflaggung künftig den gesetzlichen Regelungen entspricht. Abschließend möchte die Fraktion klären, ob die notwendige Ausstattung für eine entsprechende Beflaggung der Gebäude vorhanden ist.
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Beratungsfolge
- 01.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
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