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ErgStlgnahme

Anregung: Entschärfung der Gefahrensituation für den Kreuzungsbereich Werler Straße, Opsener Straße und der Straße „Auf der Breite“

0790/23_ES 16.11.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Anregung Nr. 0102/23 die Entschärfung der Gefahrensituation am Kreuzungsbereich Werler Straße, Opsener Straße und der Straße „Auf der Breite“ beantragt. Die Fraktion verwies auf Schwierigkeiten beim Abbiegen und beim Überqueren der Werler Straße für Fußgänger sowie Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs. Als Maßnahmen wurden die Prüfung einer Fußgängerampel, eine Geschwindigkeitsbeschränkung sowie die Einrichtung von Abbiegespuren vorgeschlagen.

Da sich der Bereich an der B 63 auf freier Strecke befindet, liegt die Zuständigkeit beim Landesbetrieb Straßen.NRW. Dieser nahm zur Anregung Stellung und sah keine Notwendigkeit für bauliche oder verkehrsrechtliche Veränderungen. Der Landesbetrieb begründete dies mit der überregionalen Bedeutung der B 63 und der ausreichenden Sichtverhältnisse bei der aktuell geltenden Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung wurde abgelehnt, da eine Auswertung der Unfallstatistik für den Zeitraum von 2021 bis 2023 keine Unfälle mit Beteiligung von Fußgängerinnen oder Radfahrerinnen an diesem Knotenpunkt ergeben hat.

Die Errichtung einer Fußgängerampel sei nur möglich, wenn Gehwege auf beiden Straßenseiten vorhanden wären, wofür ein entsprechender Planungsauftrag durch die Stadt Hamm beim Regionalverband Ruhr (RVR) erforderlich wäre. Die Stadtverwaltung schloss die Stellungnahme mit der Bestätigung ab, die Einschätzung des Landesbetriebs vollumfänglich zu unterstützen und eine Optimierung des Bereichs als nicht erforderlich einzustufen.

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