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ErgStlgnahme

Änderung der Verkehrsführung auf der Autobahnbrücke auf dem Hellweg in Freiske

0644/23_ES

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit dem Antrag Nr. 0569/23 eine Änderung der Verkehrsführung auf der Autobahnbrücke auf dem Hellweg in Freiske beantragt. Hintergrund ist die aktuelle Beschränkung der Brücke auf Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von maximal 16 Tonnen, was für landwirtschaftliche Betriebe der Region Umwege zur Folge hat. Die Fraktion schlägt vor, die Brücke auf eine einspurige, wechselseitige Befahrung umzustellen, um im Gegenzug die zulässige Gesamtlast auf 40 Tonnen zu erhöhen.

Die Verwaltung unterstützt diesen Vorschlag. Es ist geplant, eine einspurige Fahrbahn auf der Brücke einzurichten, um die beidseitige Befahrung mit einer Gewichtsbeschränkung von bis zu 40 Tonnen zu ermöglichen. Diese Regelung wird zunächst zeitlich begrenzt bis zum Ende der Baumaßnahmen auf der B63 bzw. bis zum Ende der Erntezeit angewandt. Im Anschluss daran erfolgt eine Entscheidung über die dauerhafte Tragbarkeit der Maßnahme.

In einer ergänzenden Stellungnahme führt die Verwaltung aus, dass die einspurige Befahrung der Hellwegbrücke auch nach Abschluss der Arbeiten an der B63 bestehen bleibt. Eine dauerhafte Beschilderung wird auf der Brücke angebracht. Aufgrund notwendiger Markierungsarbeiten kann die Umsetzung der neuen Verkehrsführung jedoch erst witterungsbedingt im Frühjahr 2024 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die bestehende Beschilderung und die aktuellen Fahrbahnmarkierungen in Kraft.

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