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ErgStlgnahme

Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Kamener Str., Ortsdurchfahrt Lerche

0485/22_ES

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU Bezirksfraktion Pelkum hat einen Antrag auf Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Kamener Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt Lerche gestellt. Konkret wird eine Reduzierung von 70 km/h auf 50 km/h im Bereich der Hausnummern 230 bis 260 sowie eine Senkung von 100 km/h auf 70 km/h im Abschnitt von Hausnummer 260 bis zur Ortsgrenze nach Kamen gefordert. Die Fraktion begründet das Anliegen mit der Sicherheit von Fußgängern, insbesondere Kindern auf dem Schulweg, sowie dem Vorhandensein von Einmündungen, einer Kirche und einem Friedhof. Zudem wird auf einen Unfall in diesem Bereich verwiesen.

Die Verwaltung hat in einer ergänzenden Stellungnahme die Ablehnung des Antrags dargelegt. Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme von Straßen.NRW wird darauf hingewiesen, dass die Straße als Landesstraße dem regionalen Verkehr dient und eine Funktion als zusammenhängendes Verkehrsnetz ohne übermäßige Beschränkungen erfüllen soll. Eine Geschwindigkeitsreduzierung sei nur bei einer nachweisbaren Gefahrenlage oder erhöhter Unfallhäufigkeit durch Untersuchungen gerechtfertigt. Die Verwaltung führt zudem aus, dass die Kennzeichnung durch Ortshinweistafeln keine straßenverkehrsrechtliche Ortschaft im Sinne der StVO begründe. Ein reger Querungsbedarf für Fußgänger sei nicht nachweisbar. Die Verwaltung schließt sich der ablehnenden Position des Straßenbaulastträgers an.

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