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ErgStlgnahme

Lipperandstraße (L518)

0335/22_ES

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Ergänzung zur Stellungnahme der Verwaltung (Vorlagennummer 0335/22_ES) befasst sich mit der Verkehrssituation im Bereich der Abfahrt der Lipperandstraße (L518) in Höhe der Oberholsener Straße. Anlass der Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel war die Frage nach Maßnahmen zur Reduzierung der Unfallgefahr in diesem Abschnitt. Konkret wurden die Möglichkeit einer Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h, eine Erweiterung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung sowie die Funktionsweise der eingesetzten Geschwindigkeitsüberwachung untersucht.

Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen.NRW vorgelegt. Dieser führt aus, dass die betreffenden Streckenabschnitte der L518 außerhalb geschlossener Ortschaften als freie Strecken ausgewiesen sind. Gemäß der gesetzlichen Definition dienen Landesstraßen dem regionalen Verkehr und sollen möglichst wenige Beschränkungen aufweisen. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit ist nur bei einer besonderen Gefahrenlage möglich, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt.

Bezüglich der Lipperandstraße kommt der Landesbetrieb zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gerechtfertigt ist. Aufgrund des Fahrbahnquerschnitts von etwa 10 Metern inklusive Mehrzweckstreifen wird die Befürchtung geäußert, dass eine Verringerung der Geschwindigkeit zu einem verstärkten Beschleunigen der Fahrzeuge führen könnte. Eine Reduzierung auf 50 km/h wird daher abgelehnt, sodass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in dem Bereich unverändert bleibt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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