Projekt Tamar
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsstellungnahme der Verwaltung zur Anfrage eines Ausschussmitglieds des Ausschusses für Gleichstellung und Vielfalt befasst sich mit der Finanzierung des Projekts „Tamar“ sowie der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) in Hamm. Die evangelische Frauenhilfe Westfalen e. V. beantragte für die Jahre 2022 und 2023 jeweils rund 20.000 Euro für das Projekt, dessen Schwerpunkt auf der Ausstiegsberatung aus dem Prostitutionsgewerbe liegt.
Die Verwaltung führt aus, dass in Hamm bislang keine nach Landesrecht anerkannte Fachberatungsstelle für dieses Themenfeld existiert und das Angebot von „Tamar“ nicht deckungsgleich mit den gesetzlichen Beratungspflichten des Ordnungsamtes und der Unteren Gesundheitsbehörde ist. Die Informationspflicht nach § 7 ProstSchG obliegt dem Ordnungsamt, während die Gesundheitsberatung nach § 10 ProstSchG durch die Untere Gesundheitsbehörde erfolgt.
In Hamm sind fünf Prostitutionsbetriebe nach dem ProstSchG genehmigt. Die Einhaltung der gesetzlichen Standards wird bei Antragsstellung, Wiederholungsprüfungen und nach Hinweisen kontrolliert, wobei die Überwachung in Abstimmung mit den Strafverfolgungsbehörden erfolgt. Zum Stand des 14. Februar 2022 liegen für 103 Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter gültige Anmeldebestätigungen vor. Hinsichtlich möglicher illegaler Prostitution oder konkreter Vorfälle im Bereich der Einhaltung von Vorschriften macht die Verwaltung aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben.
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Beratungsfolge
- 25.11.2021kein Ergebnis hinterlegt
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