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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung d. d. Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0087/21 des Ausschusses für Gleichstellung und Vielfalt am 02.09.2021, Teil I
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Handlungskonzept gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit: Fortschreibung ab 2022Zur Vorlage · 0554/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortschreibung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Ziel der Weiterentwicklung ist die Stärkung von Demokratie und Toleranz sowie die Unterstützung des sogenannten Hammer Appells. Das Konzept basiert auf einer Evaluation, die durch den Runden Tisch gegen Rassismus und Gewalt durchgeführt wurde. Dabei wurden die bisherigen Ziele überprüft und um einen neunten Schwerpunkt ergänzt, der die Unterstützung von Betroffenen von Menschenfeindlichkeit und Gewalt durch den Ausbau von Beratungsangeboten und deren Vernetzung umfasst.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch gegen Radikalismus und Gewalt zu koordinieren. Zudem soll die Finanzierung für die personelle Besetzung der „Werkstadt für Demokratie und Toleranz“, die unter der Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Hamm steht, durch die Weiterleitung von Drittmitteln gesichert werden.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch Zuwendungen aus Bundes- und Landesprogrammen, darunter die Programme „Demokratie leben!“ und „NRWeltoffen“. Der städtische Eigenanteil beläuft sich für den Zeitraum 2022 und 2023 auf insgesamt 66.750 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel sowie der Genehmigung der Haushaltssatzungen für die Jahre 2022 und 2023. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Integrationsrat
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023Zur Vorlage · 0495/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0495/21_VL befasst sich mit dem Erlass der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Stadt Hamm für die Jahre 2022 und 2023. Die Planung berücksichtigt die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Durch die Aktivierung von Corona-Schäden als außerordentlicher Ertrag soll die formale Stabilität des Ergebnisses sowie des Eigenkapitals bis zum Jahr 2025 gewährleistet werden. Die Abschreibung dieser Schäden ist ab 2025 über einen Zeitraum von maximal 50 Jahren vorgesehen. Die prognostizierten Corona-Schäden belaufen sich für den Zeitraum von 2022 bis 2025 auf insgesamt 194 Millionen Euro, während die Gesamtsumme ab 2021 bei 236 Millionen Euro liegt. Zu den finanziellen Faktoren gehören Rückgänge bei der Gewerbe- und Einkommensteuer sowie bei den Schlüsselzuweisungen sowie steigende Personal- und Sozialaufwendungen.
Ab dem Jahr 2026 entfällt die Bilanzierungshilfe, was den Einsatz von Rücklagen zur Deckung eines Fehlbetrags von 34,1 Millionen Euro erforderlich macht, um die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden. Das Haushaltsvolumen steigt von 843 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 862 Millionen Euro im Jahr 2023 und soll bis 2026 auf 902 Millionen Euro ansteigen. Von 1.000 Euro des zentralen Finanzvolumens entfallen 483 Euro auf den Bereich Jugend und Soziales sowie 116 Euro auf Schulen. Zudem wird ein Beschlussvorschlag zur Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes für gebührenrechnende Einrichtungen, wie etwa den ASH oder den Rettungsdienst und Friedhöfe, von 5,42 % auf 5,24 % zum 1. Januar 2022 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.Fortführung Integrationskonzept: Implementation, Durchführung sowie Weiterentwicklung des Förderkonzepts der Stadt Hamm „Förderuniversum - Lösungen zur individuellen Förderung von formalen und sozialen Kompetenzen und selbstständigem Lernen“Zur Vorlage · 0585/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0585/21 die Fortführung des Förderkonzepts „Förderuniversum“ für die Jahre 2022 und 2023 beantragt. Das Projekt, das seit 2015 besteht, zielt darauf ab, individuelle Lösungen zur Förderung von Rechtschreib-, Selbstorganisations- und Sozialkompetenzen sowie der Lernmotivation in Lerngruppen bereitzustellen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Umsetzung individueller Förderung innerhalb größerer Gruppen von bis zu zwölf Kindern.
Das Konzept ist seit 2019 als Teil des Kommunalen Integrationskonzepts der Stadt Hamm verankert und umfasst die psychologische Unterstützung der interkulturellen Schulentwicklung. Zu den bisherigen Entwicklungen gehören die Optimierung von Materialien für Lese-Rechtschreib-Schwäche, die Zusammenarbeit mit der Universität Essen sowie die Erweiterung des Angebots auf den Bereich der Rechenschwäche. Zudem werden Schulungen für Lehrkräfte und Eltern sowie Beratungsleistungen für die Integration zugewanderter Kinder durchgeführt.
Die Fortführung des Projekts soll durch die Schulpsychologie im Amt für schulische Bildung begleitet werden. Die dafür veranschlagten Kosten belaufen sich auf jährlich 72.000 Euro für Personalkosten sowie 5.000 Euro für Sachkosten. Die Finanzierung ist durch die mittelfristige Finanzplanung sowie den Haushaltsplan 2022/23 gesichert. Der Rat hat den entsprechenden Beschluss gefasst.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- C.Mündliche Berichte
- 1.Informationen zur Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes, Stefan Schulz, Amtsleiter des Amtes für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
- 2.Vorstellung des Arbeitsfeldes des städtischen Behindertenkoordinators, Rainer Berges, Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
- D.Mitteilungsvorlagen
- 1.Innenstadt 2030: Umgestaltung WestentorZur Vorlage · 0101/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0101/20_VL befasst sich mit der Umgestaltung des Westentors in Hamm als Teil des Programms „Innenstadt 2030“. Grundlage für das geplante Vorhaben ist ein Funktionsplan, der in Abstimmung mit den Stadtwerken erstellt wurde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diesen Plan als Basis für ein Wettbewerbsverfahren zur Qualifizierung des Verkehrsknotenpunktes zu verabschieden und die Verwaltung mit der Durchführung zu beauftragen. Voraussetzung hierfür sind eine gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne 2021 ff.
Gegenstand des geplanten Teilnahmewettbewerbs ist die künstlerische und bauliche Neugestaltung des Bereichs. Ziel ist eine Verbindung von Kunst und Verkehrsbau unter Berücksichtigung von Innovation, Langlebigkeit, Umweltfreundlichkeit sowie der Sicherstellung der Verkehrsfunktion und Unterhaltsfähigkeit. Im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung sollen drei ausgewählte Büros Entwürfe für die Bereiche Tiefbau, Hochbau und künstlerische Gestaltung sowie Vorschläge für Bürgerbeteiligungsverfahren erarbeiten. Die Bewertung der Entwürfe erfolgt durch eine Jury, die sich aus Vertretern politischer Gremien, der Verwaltung, der Bezirksbürgermeisterin, Mitgliedern der Bezirksvertretung Hamm-Mitte sowie externen Fachleuten zusammensetzt.
Für das Wettbewerbsverfahren stehen 150.000 Euro zur Verfügung, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 30.000 Euro trägt. Die Kosten für das Verfahren teilen sich in 120.000 Euro für die Vorentwürfe der drei Büros sowie 30.000 Euro für Honorare, Prüfung und Sachkosten auf. Die geschätzten Baukosten für die anschließende Umgestaltung werden auf etwa 1,2 Millionen Euro beziffert.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Integrationsrat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- E.Anfragen
- 1.Projekt TamarZur Vorlage · 0196/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 0196/21_AF befasst sich ein Mitglied des Ausschusses für Gleichstellung und Vielfalt mit der Finanzierung des Projekts „Tamar“. Die Evangelische Frauenhilfe bittet den Rat der Stadt Hamm um eine Förderung in Höhe von 19.823,70 Euro für das Jahr 2022 sowie 20.357,94 Euro für das Jahr 2023. Das Projekt umfasst laut Angaben der Frauenhilfe die Ausstiegsberatung aus dem Prostitutionsgewerbe.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene Fragen zur städtischen Aufgabenverteilung und zur Umsetzung des Prostitutionsschutzgesetzes gestellt. Es wird um Auskunft darüber gebeten, ob bereits städtische Beratungsstellen existieren, die das Angebot des Projekts „Tamar“ abdecken, und wie hoch deren Auslastung ist. Zudem wird nach der Kontrolle von Arbeitsorten wie Clubs, Bars oder Appartements durch die Stadt sowie nach der Bekanntheit von Beratungsangeboten in diesen Bereichen gefragt.
Die Anfrage fordert zudem eine Aufschlüsselung der verschiedenen Arbeitsorte von Prostituierten in Hamm sowie Informationen über die Anzahl der angemeldeten Personen. Des Weiteren werden Informationen zur Anzahl und zum Standard von Bordellen, zur Überwachung von hygienischen und sicherheitstechnischen Vorgaben sowie zur Bekämpfung illegaler Prostitution und zur Rolle des Ordnungsamtes und der Polizei bei der Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben erbeten. Abschließend wird nach dem Vorhandensein von Angeboten für Sexualbegleiter im therapeutischen Kontext gefragt.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- Projekt TamarZur Vorlage · 0310/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Anfrage eines Ausschussmitglieds den Sachstand bezüglich der Finanzierung des Projekts „Tamar“ dargelegt. Die Evangelische Frauenhilfe hat beim Rat der Stadt Hamm Mittel in Höhe von 19.823,70 Euro für das Jahr 2022 sowie 20.357,94 Euro für das Jahr 2023 beantragt. Das Projekt umfasst primär die Ausstiegsberatung aus dem Prostitutionsgewerbe.
Die Anfrage des Ausschussmitglieds umfasst eine Reihe von Fragen zur städtischen Beratungsstruktur und zur Umsetzung des Prostitutionsschutzgesetzes. Erfragt wurden unter anderem, ob bereits städtische Beratungsstellen existieren, die dem Angebot des Projekts „Tamar“ entsprechen, sowie die Nutzung und Erreichbarkeit solcher Stellen. Des Weiteren wurden Informationen zur Kontrolle von Arbeitsorten wie Clubs, Bars oder Appartements durch die Stadt sowie zur Anzahl der angemeldeten Prostituierten in Hamm und zur Anzahl der Bordelle sowie deren Standards angefordert. Die Anfrage thematisiert zudem die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durch das Ordnungsamt und die Polizei sowie die Existenz von Sexualbegleitung im therapeutischen Kontext.
Aufgrund des Umfangs der gestellten Fragen teilte die Verwaltung mit, dass eine vollständige Beantwortung der Anfrage erst zur Sitzung im März 2022 möglich sein wird.
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Beratungsfolge
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- F.Verschiedenes
- 1.Uhrzeit der Sitzungstermin im Jahr 2022