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ErgStlgnahme

Bebauung Papenloh

0033/20_ES

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen einer Anfrage der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern hat die Verwaltung zur Baugenehmigung eines Einfamilienhauses am Papenloh Stellung bezogen. Hintergrund der Anfrage waren Bedenken hinsichtlich der Nähe des Neubaus zum angrenzenden Wald der katholischen Kirchengemeinde. Es wurde die Befürchtung geäußert, dass die Einhaltung eines 30-Meter-Abstands zum Waldrand nicht gewährleistet sei und dadurch Schäden am Baumbestand sowie Gefahren für den Bauherrn entstehen könnten.

Die Verwaltung stellte klar, dass in Nordrhein-Westfalen keine generelle gesetzliche Regelung für einen festgeschriebenen Waldabstand existiert. Da die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten wurden, handelt es sich bei der Erteilung der Baugenehmigung um eine gebundene Entscheidung. Der Bauantrag wurde im Juli 2019 eingereicht und die Genehmigung im Dezember 2019 unter Auflagen erteilt.

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen wurde im Juli 2019 beteiligt und erklärte, dass gegen das Vorhaben forstrechtlich keine Bedenken bestehen. Der Betrieb hatte zwar auf Sicherheitsabstände von 30 Metern für Gebäude mit dauerhaftem Aufenthalt von Menschen sowie 15 Metern für andere Gebäude hingewiesen, jedoch ohne rechtliche Bindungswirkung für die Genehmigung. Die Eigentümer des Waldgrundstücks wurden über die Genehmigung und ihre Abwehrrechte informiert. Bezüglich der Haftung bei Personenschäden verwies die Verwaltung auf die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

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