Absolutes Halteverbot Soester Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit dem Antrag Nr. 0721/23 die Einrichtung eines absoluten Halteverbots auf der westlichen Fahrbahnseite der Soester Straße beantragt. Der Bereich erstreckt sich von der Einfahrt Sandbrinkerfeld bis zur Kreuzung Birkenallee in südlicher Richtung. Begründet wird das Anliegen mit einer eingeschränkten Sichtbarkeit in der Kurvenführung sowie einer Fahrbahnverengung durch parkende Fahrzeuge, was die Sicherheit des Radverkehrs und die Durchfahrt von Bussen erschwere. Um den Verlust an Parkraum zu begrenzen, wurde die Prüfung von Parkboxen vorgeschlagen.
Ein Mitglied der Bezirksvertretung regte an, den Antrag um die Abschnitte zwischen Hagenkamp und Beisengeithe zu erweitern, da dort ähnliche Sichteinschränkungen in den Innenkurven bestehen und Parkboxen in den Außenkurven die Situation verbessern könnten. Ein weiteres Mitglied der Bezirksvertretung merkte an, dass ein vollständiges Parkverbot an diesen Stellen vermieden werden sollte, um die Geschwindigkeit des Verkehrs nicht zu erhöhen.
Die Verwaltung stellt fest, dass die Anbringung von Halteverboten im Bereich zwischen Birkenallee und Sandbrinkerfeld grundsätzlich möglich ist. Aufgrund vorhandener Querungsstellen könnten jedoch lediglich zwei Parkbuchten mit den erforderlichen Maßen markiert werden; außerhalb dieser Buchten wäre das Parken untersagt. Für den Bereich zwischen Am Hagenkamp und Beisengeithe sieht die Verwaltung keinen Handlungsbedarf, da die Strecke als gut einsehbar eingestuft wird und durch Bushaltestellen sowie private Einfahrten ausreichende Ausweichmöglichkeiten bestehen.
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