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Stlgnahme

Vermüllung im Umfeld der Kleidercontainer

0872/24_ST 22.02.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen eines Antrags der Bezirksvertretung Hamm-Herringen die Vermüllung im Umfeld von Kleidercontainern thematisiert. Konkret wird auf Ablagerungen von Müll und Autoreifen am Standort Schachtstraße/Seilfahrt hingewiesen. Der Antrag fordert zudem eine Auflistung aller Containerstandorte im Stadtbezirk sowie die Entfernung von Containern, die nicht von der Kolping Recycling GmbH oder dem Deutschen Roten Kreuz betrieben werden. Zudem soll geprüft werden, ob den Betreibern Unterlassungsaufforderungen oder Mahnungen zugestellt werden können.

Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und erläutert die rechtliche Lage. Nach aktueller Rechtsprechung müssen Kommunen die Sammlung durch gewerbliche Anbieter im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zulassen, sofern eine entsprechende Anzeige vorliegt. Für Container im öffentlichen Straßenraum ist eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßenwegegesetz NRW erforderlich, während auf privatem Grund die Zustimmung der Grundstückseigentümer ausreicht.

Bezüglich der konkreten Standorte stellt die Verwaltung fest, dass der Container an der Schachtstraße/Seilfahrt auf einem privaten Parkplatz steht und somit keine Sondernutzungserlaubnis durch die Stadt erforderlich war. Die Prüfung der Anzeige nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz erfolgt durch das Umweltamt. Der Container am Standort Gutermuthstraße/Simon-Straße/Heuermann-Straße wird wie beantragt verlegt. Die gemeldeten Autoreifen wurden bereits entfernt.

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