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Stlgnahme

Pflege der Blumenbeete im Rosengarten

0791/23_ST 14.11.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm dargelegt, wie die Pflege der Blumenbeete im Rosengarten am Stadtwerkehaus organisiert ist. Gegen den Vorwurf, die Zuständigkeit liege beim Grünflächenamt, stellt die Verwaltung klar, dass die Pflege der Abteilung Grünflächen im Tiefbau- und Grünflächenamt übertragen ist. Da das Amt jedoch nicht über ausreichende personelle Kapazitäten verfügt, um alle öffentlichen Grün- und Parkanlagen eigenständig zu pflegen, werden ausgewählte Flächen bereits seit längerer Zeit durch externe Firmen instand halten.

Die Vergabe der Arbeiten erfolgt über öffentliche Ausschreibungen, wobei das wirtschaftlichste Angebot, in der Regel das preisgünstigste, den Zuschlag erhält. Die Eignung der beauftragten Unternehmen wird anhand von Referenzen geprüft. Ein direkter finanzieller Vergleich zwischen der Durchführung durch das Amt und der Vergabe an externe Unternehmen sei aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen nicht generell möglich, eine laufende Überprüfung der Kosten finde jedoch statt.

Aktuell gibt es keine Überlegungen, die Pflege des Rosengartens wieder durch eigenes Personal durchzuführen. Die Qualität und die Häufigkeit der Pflegegänge werden vertraglich festgelegt und durch die zuständigen Sachbearbeitungen kontrolliert. Die Verwaltung strebt einen hohen Pflegestandard an, weist jedoch darauf hin, dass der stetige Flächenzuwachb bei gleichbleibendem Personal die Umsetzung erschwert. Eine Beteiligung der Bürger an solchen Entscheidungsprozessen sei primär durch Beteiligungsverfahren im Rahmen städtischer Bauprojekte vorgesehen.

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