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Stlgnahme

Freilaufende Hunde im FFH Gebiet

0865/24_ST 21.02.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zur Hundeführung in den FFH-Gebieten der Stadt Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Hinweise aus der Jägerschaft, wonach Hunde in den sensiblen Ökosystemen der Lippeauen teilweise unangeleint ausgeführt werden. Da der Landschaftsplan Hamm-West das Freilaufen von Hunden in den Naturschutzgebieten N2 „Ehemaliger Radbodsee und Alte Lippe“ sowie N5 „Am Tibaum“ untersagt, fragte die Fraktion nach den Kontrollmaßnahmen der Ordnungsamt-Kräfte sowie nach weiteren Entwicklungsplänen der Verwaltung bezüglich der Hundeführung in diesen Gebieten.

Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass eine regelmäßige Kontrolle der beiden Naturschutzgebiete durch die bezirklichen Kräfte des Ordnungsamtes nicht stattfindet. Stattdessen werden anlassbezogene Kontrollen in Zusammenarbeit zwischen dem Ordnungsamt und der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt. Meldungen über Ordnungswidrigkeiten gehen neben den Kräften des Ordnungsamtes und der Unteren Naturschutzbehörde auch von Mitarbeitenden der Biostation Unna-Dortmund sowie von Bürgerinnen und Bürgern ein. Wenn das unangeleinte Ausführen von Hunden beobachtet wird, leitet die Untere Naturschutzbehörde ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Weitere Maßnahmen der Verwaltung sind derzeit nicht geplant.

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