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Stlgnahme

Tempogestaltung auf der Lippestraße / Kreuzung Kranstraße

0860/23_ST 22.02.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop wurde die Frage nach einer Temporeduzierung auf der Lippestraße im Bereich der Kreuzung zur Kranstraße gestellt. Ein Bezirksvertreter der FDP erkundigte sich, ob Bestrebungen bestehen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von derzeit 100 Kilometern pro Stunde auf 70 Kilometer pro Stunde zu senken und ob weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich geplant oder diskutiert werden. Als Hintergrund der Anfrage wurden Unfälle mit Personenschaden an dieser Stelle angeführt.

Die Verwaltung nahm dazu Stellung und teilte mit, dass nach Rücksprache mit dem zuständigen Straßenbaulastträger, dem Landesbetrieb Straßen.NRW, die zulässige Höchstgeschwindigkeit im näheren Umfeld der Kreuzung L736, Lippestraße und Kranstraße auf 70 Kilometer pro Stunde angepasst wird. Die Umsetzung der entsprechenden Beschilderung durch den Landesbetrieb Straßen.NRW ist für das Jahr 2024 vorgesehen.

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