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Stlgnahme

Aufstellung von Spielgeräten

0761/23_ST 05.09.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Bezirksfraktion Hamm-Heessen erläutert, ob eingelagerte städtische Spielgeräte auf Flächen von Sport- oder Kleingartenvereinen aufgestellt werden können. Die Anfrage bezog sich unter anderem auf die mögliche Wiederverwendung einer Kletteranlage vom Karlplatz.

Nach Angaben der Verwaltung werden Spielgeräte in der Regel nur dann abgebaut, wenn sie aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht mehr wirtschaftlich unterhalten werden können und somit nicht mehr nutzbar sind. Die Geräte seien nach dem Ausbau bis auf wenige Ausnahmen nicht wieder verwendbar. Oft werden lediglich Teile von Anlagen als Ersatzteilträger eingelagert. Die Kletteranlage vom Karlplatz wurde laut Stellungnahme nicht eingelagert.

Ein Wiederaufbau komplexer Geräte wird als sehr aufwendig und kostenintensiv beschrieben, zudem seien diese beim Abbau häufig schwerwiegenden Beschädigungen ausgesetzt. Eine Wiederverwendung ausgemusterter Spielgeräte wird daher aus Kosten- und Verkehrssicherheitsgründen nicht befürwortet. Im Falle einer Aufstellung wäre der jeweilige Verein für die weitere Unterhaltung und die Sicherstellung der Verkehrssicherheit verantwortlich. Das Tiefbau- und Grünflächenamt verfügt nach Angaben der Verwaltung nicht über die personellen und finanziellen Kapazitäten, um den Aufbau und die Unterhaltung der Geräte auf den angesprochenen Anlagen zu übernehmen.

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