Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs (Spielstraße) in der Karlstraße von Hausnummer 4a bis zur Kreuzung Karlstraße/Bockumer Weg
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Anfrage Nr. 0475/23 eine Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Karlstraße beantragung. Konkret wird die Ausweitung der bestehenden Spielstraßenregelung von der Hausnummer 4a bis zur Kreuzung Karlstraße/Bockumer Weg angeregt. Die Fraktion begründet das Anliegen mit dem Hinweis, dass Kinder aus den ansässigen Kindertagesstätten sowie Familien im Bereich des Karlsplatzes die Straße queren. Eine Erweiterung der Regelung sollte laut Antrag den Schutz der Kinder erhöhen.
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0758/23 wird die Umsetzung der Erweiterung abgelehnt. Die Verwaltung führt an, dass der weitere Straßenabschnitt der Karlstraße nicht die baulichen Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich erfüllt, wobei insbesondere das Fehlen von höhengleichen Bordsteinen angeführt wird. Aufgrund dieser fehlenden technischen Voraussetzungen kann die Spielstraßenregelung nicht ausgeweitet werden. In der Folge wurde vonseiten der Verwaltung keine Schätzung der voraussichtlichen Kosten für eine mögliche Erweiterung vorgenommen.
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