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Stlgnahme

Antrag: Änderung der Straßenreinigung „An der Windmühle“ in Rhynern von Hausnummer 7 in östliche Richtung bis zum Bördenweg

0760/23_ST 07.09.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit dem Antrag Nr. 0661/23 eine Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigung beantragt. Ziel ist es, die Reinigungspflicht für den Gehwegabschnitt der Straße „An der Windmühle“ im Bereich von Hausnummer 7 bis zum Bördenweg zu verändern. Die Fraktion führt an, dass in diesem Bereich keine Anlieger vorhanden seien und die Gehwegfläche, die als Schulweg dient, aufgrund fehlender Pflege durch Wildkräuter beeinträchtigt sei. Es wird vorgeschlagen, diesen Abschnitt analog zur gegenüberliegenden Gehwegseite zu behandeln, die wöchentlich durch die Stadtreinigung gereinigt wird.

Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung und weist darauf hin, dass laut geltender Satzung die Reinigung der östlichen Gehwegseite ab Hausnummer 13 den Anliegern obliegt. Die Verwaltung stellt klar, dass auch im Bereich ab Hausnummer 7 Anlieger existieren, etwa die Stadtwerke Hamm oder das Immobilienmanagement der angrenzenden Grundschule, und dass auf die Einhaltung der Reinigungspflichten hingewirkt wird. Eine Ausnahme von der Regelung für diese Straßenkategorie sei nicht möglich. Gleichzeitig prüft das Amt für Stadtgrün und Straßenreinigung jedoch, ob die gesamte Straße „An der Windmühle“ künftig in die Teilreinigung aufgenommen werden kann, sodass sich das Amt vollständig um die Reinigung der Fahrbahn kümmert. Eine entsprechende Anpassung des Verzeichnisses erfolgt, sofern keine Hinderungsgründe vorliegen.

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