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Stlgnahme

Neubau Feuerwehrgerätehaus Heessen

0669/23_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen den aktuellen Stand zum geplanten Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Stadtbezirk Heessen dargelegt. Derzeit finden Grundstücksverhandlungen statt. Die Bauverwaltung hat hierzu mehrere Standorte vorgeschlagen und diese mit der Leitung der Feuerwehr Hamm erörtert. Bei der Auswahl der Flächen werden Kriterien wie die Erreichbarkeit der Wohnorte, die Ausrückzeiten, die Verfügbarkeit geeigneter Flächen sowie die baurechtlichen Gegebenheiten berücksichtigt.

Hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen wird darauf verwiesen, dass Baugenehmigungen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches entweder auf Basis eines Bebauungsplanes, der Festsetzungen des Flächennutzungsplanes oder durch Einfügung in die umgebende Bebauung im Innenbereich erteilt werden können. Die Wahl des Verfahrens erfolgt dabei einzelfallabhängig.

Ein konkreter Zeitplan für den Baubeginn hängt von der Unterzeichnung eines Grundstücksvertrages sowie der anschließenden Abstimmung eines detaillierten Raumprogramms zwischen der Feuerwehrverwaltung und der Freiwilligen Feuerwehr ab. Sobald die Planung und das Raumbuch für die technische Ausstattung freigegeben sind, wird mit einer Zeitspanne von etwa 18 Monaten bis zum Baubeginn gerechnet, sofern die erforderlichen Baurechte vorliegen. Eine Schätzung der anfallenden Kosten ist erst nach der finalen Abstimmung des Raumprogramms möglich.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 178 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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