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Stlgnahme

Einmündungsbereich Alte Landwehrstraße / Neustädterweg Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h

0606/23_ST 07.03.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

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Beratungsfolge