Einmündungsbereich Alte Landwehrstraße / Neustädterweg Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h
0606/23_ST · Stlgnahme · 07.03.2023
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
0606/23_ST · Stlgnahme · 07.03.2023