Stlgnahme
Einmündungsbereich Alte Landwehrstraße / Neustädterweg Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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Beratungsfolge
- 07.03.2023kein Ergebnis hinterlegt