Aktualität der Gestaltungssatzungen in Herringen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Bezirksfraktion Hamm-Herringen den aktuellen Stand der Gestaltungssatzungen in den dortigen Arbeitersiedlungen erläutert. Hintergrund der Anfrage waren Rückmeldungen aus der Bevölkerung sowie Fragen zur Aktualität der Satzungen hinsichtlich Farbgebung, Formen und Materialien, die zuletzt im März 2007 geändert wurden.
Nach Angaben der Verwaltung sind die bestehenden Festsetzungen zu den Gestaltungsmerkmalen der Siedlungen, wie etwa der Alten Kolonie oder des Isenbecker Hofs, weiterhin gültig. Diese Satzungen dienen dazu, die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten der historischen Siedlungsstrukturen langfristig zu sichern.
Bezüglich der Nutzung regenerativer Energien hält die Verwaltung fest, dass der Notwendigkeit der Nutzung von Photovoltaikanlagen Rechnung getragen werden soll. Die Installation entsprechender Anlagen auf den Dachflächen soll ermöglicht werden. Für Anfragen zur Installation von Photovoltaik-Anlagen ist das bautechnische Bürgeramt die zuständige Stelle. Um die betroffenen Haushalte über diese Regelungen zu informieren, bereitet die Verwaltung derzeit eine Information für alle Bewohner der Arbeitersiedlungen vor.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
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