Bodycams für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD)
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit der Erstellung und Umsetzung eines Konzepts zur Beschaffung und zum Einsatz von Bodycams für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) zu beauftragen. Hintergrund des Antrags ist die geänderte Rechtslage im Ordnungsbehördengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, die den Einsatz solcher Kameras sowie von Kameras in Streifenwagen ermöglicht. Die Fraktion führt als Gründe die Beweissicherung sowie eine mögliche deeskalierende Wirkung an.
In einer Stellungnahme bestätigt die Verwaltung, dass die aktuelle Rechtslage den Einsatz von Bodycams in spezifischen Situationen erlaubt. Dabei wird auf einen engen datenschutzrechtlichen Rahmen hingewiesen, der unter anderem die Ankündigung des Einschaltens der Kamera sowie das Verbot einer durchgehenden Aufzeichnung während des gesamten Einsatzes vorschreibt. Die Verwaltung verweist zudem auf einen Erlass des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen sowie auf Studien zur deeskalierenden Wirkung von Bodycams.
Für die Umsetzung der Beschaffung nennt die Verwaltung verschiedene notwendige Schritte, darunter die Auswahl geeigneter Hardware und Software, die Integration in die IT-Infrastruktur, die Einbindung des Personalrates sowie des Datenschutzbeauftragten und die Durchführung von Schulungen. Zudem müssen Dienstanweisungen erstellt und ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Die Verwaltung empfiehlt, zunächst zwei Geräte inklusive Software für eine Testphase von drei bis sechs Monaten zu beschaffen, bevor ein Bedarf für eine weitere Ausschreibung festgestellt wird.
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Beratungsfolge
- 14.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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