Gehwegparken an der Barsener Str.
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit dem Antrag Nr. 0313/21 die Erlaubnis für Gehwegparken in einem Abschnitt der Barsener Straße beantragt. Konkret betrifft dies den Bereich zwischen dem Prozessionsweg und der Bushaltestelle. Die Fraktion führt an, dass am rechten Fahrbahnrand regelmäßig zahlreiche Fahrzeuge parken, was den Verkehrsfluss behindert, da ein Begegnungsverkehr in diesem Abschnitt nicht mehr möglich sei. Da der Bürgersteig in diesem Bereich eine vergleichsweise große Breite aufweist, beantragte die Fraktion, das Parken auf dem Gehweg an geeigneten Stellen in einer Querstellung zur Fahrtrichtung zu ermöglichen und entsprechende Verkehrszeichen aufzustellen.
Die Verwaltung hat die Situation vor Ort geprüft und nimmt dazu Stellung. Laut der Stellungnahme der Verwaltung ist das Parken auf dem Gehweg sowohl in Quer- als auch in Längsrichtung nicht zulässig. Als Gründe werden die geringen Bordsteinhöhen, welche die Bodenfreiheit der Fahrzeuge einschränken könnten, sowie die vorhandenen Ausbaubreiten angeführt.
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Beratungsfolge
- 09.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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