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Stlgnahme

Zustand Fuß-Radweg DB-Brücke

0138/21_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage eines Bezirksvertreters den Zustand sowie die Zuständigkeiten für den Fuß- und Radweg entlang der DB-Brücke erläutert. Die Anfrage bezog sich auf die bauliche Beschaffenheit, die Reinigung der Treppe an der Hafenstraße, die Vermüllung des Umfeldes sowie die Einengung des Weges durch Vegetation.

Für die bauliche Unterhaltung des Weges und der Treppe sowie für die Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen ist die Stadt Hamm zuständig. Federführend für die bauliche Unterhaltung ist das Tiefbau- und Grünflächenamt, während der ASH für die Reinigung und den Winterdienst verantwortlich ist.

Hinsichtlich der Flächen um den Weg herum handelt es sich primär um Grundstücksflächen der DB Netz AG, die als Eigentümer für die Pflege und Reinigung zuständig ist. Die Seitenflächen westlich des Weges gehören der Katholischen Kirchengemeinde, welche für deren Pflege verantwortlich ist. Die Stadt Hamm wird die DB Netz AG und die Katholische Kirchengemeinde bezüglich der Reinigung des Umfeldes anschreiben.

Zwischen der Stadt Hamm und der DB Netz AG bestehen Vereinbarungen aus den Jahren 1973 und 1998, nach denen die Stadt für die Unterhaltung des auf Bahnflächen liegenden Weges zuständig ist. Die DB Netz AG ist Eigentümer der Brückenbauwerke. Aufgrund von Schäden am Kragarm, auf dem der Gehweg verläuft, führt die Bahn jährliche Sonderprüfungen durch. Im Jahr 2017 wurde eine Stabilisierungsmaßnahme durchgeführt. Sollte die Tragfähigkeit des Kragarms laut Prüfung nicht mehr gegeben sein, kann die Bahn das Nutzungsrecht entziehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 234 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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