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Stlgnahme

Erneuerung der Markierung des Radweges Oswaldstraße (Anfrage zum Antrag Nr. 1214/20 mit Stellungnahme Nr. 1973/20)

0157/21_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage zur Erneuerung der Markierungen des Radweges in der Oswaldstraße um Auskunft gebeten. Im Zentrum der Anfrage steht der Straßenabschnitt zwischen der Eichstedtstraße und der Wolfgangstraße. Die Fraktion erkundigte sich, ob die Markierungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage der Straßenverkehrsordnung (StVO) erneuert werden können und zu welchem Zeitpunkt eine Umsetzung geplant ist.

Die Verwaltung nahm in einer Stellungnahme dazu Stellung und erklärte, dass die Rechtslage gemäß StVO eindeutig sei. In Tempo-30-Zonen sind Fahrradschutzstreifen nicht zulässig. Da es sich bei dem betreffenden Abschnitt um eine Einbahnstraße innerhalb einer Tempo-30-Zone handelt, in der der Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenregelung zugelassen ist, ist ein Fahrradschutzstreifen rechtlich nicht vorgesehen. Die Verwaltung führt aus, dass die verblassten Markierungen daher nicht erneuert werden sollen. Als alternative Maßnahme wird jedoch die Markierung von Fahrradsymbolen in diesem Bereich als zulässig bezeichnet.

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