Baugebiet Schulze Everding
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Bezirksvertreter der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP den aktuellen Stand zur Bebauung der Hofstelle Schulze Everding dargelegt. Zunächst stellte die Verwaltung klar, dass sich das betreffende Areal nicht im Bebauungsplan 06.094, sondern im Bebauungsplan 06.074 „Wohnpark Schulze Everding“ befindet. Dieser Plan ist seit 2008 rechtsverbindlich und wurde in den Folgejahren weitgehend wohnbaulich entwickelt, mit Ausnahme des Bereichs um die historische Hoflage.
Auf die Frage nach den Gründen für die bisher ausbleibende Umsetzung gab die Verwaltung an, dass es in der Vergangenheit Investorenantritte für eine wohnbauliche Entwicklung gab. Aufgrund der städtebaulichen und erschließungstechnischen Rahmenbedingungen im Umfeld der Hofstelle konnte jedoch bislang keine Projektrealisierung im Einvernehmen mit dem Flächeneigentümer erzielt werden.
Da es sich bei dem Bebauungsplan um eine Angebotsplanung handelt, liegt die Umsetzung in der Verantwortung der Entwicklungsbereitschaft von Investoren und der Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer. Die Verwaltung bietet an, potenzielle Investoren bei der Mobilisierung der Fläche zu beraten und planerisch zu begleiten, weist jedoch darauf hin, dass keine Maßnahmen zur Erwirkung oder Erzwingung einer Bebauung möglich sind. Mit der Aufstellung des Plans wurde die planungsrechtliche Grundlage geschaffen; eine Realisierung wird bei entsprechendem Interesse konstruktiv begleitet.
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Beratungsfolge
- 09.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
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